1869 Das erste Velo-Fahrverbot der Schweiz in der Stadt Lausanne

1869 Das erste Velo-Fahrverbot der Schweiz in der Stadt Lausanne

 

Das erste uns bekannte Fahrverbot für Velos der Schweiz erlässt die Stadt Lausanne am 16. April 1869. Genauer gesagt geht es um ein Verbot von Fahrradrennen (les courses en vélocipède) im Stadtzentrum. Der kurze Beschluss ohne Begründung ist in den Protokollen der Gemeinde (Procès-verbaux de la Municipalité) festgehalten [LINK, PDF Seite 231]. Tags darauf wird der Beschluss im «Feuille d’Avis de Lausanne» publiziert.

Das Verbot wird als Ergänzung zu Artikel 14 des bereits bestehenden Polizeireglements erlassen. Nebst dem Rennverbot ist lediglich noch eine Laternenpflicht für Nachtrennen geregelt. Deshalb handelt es sich nicht um das erste eigenständige Velo-Reglement, wie es vier Monate später in der Stadt Fribourg in Kraft gesetzt wird. Dies, obwohl der Artikel 14 nachweislich als eine der Grundlagen für das Reglement von Fribourg verwendet wurde. Denn am 10. Juni 1869 beliefert der Präfekt des Sarine-Distrikts die Gemeinde Fribourg mit Unterlagen aus Lausanne: «Mr le Préfet communique des renseignements qu’il a obtenus de Lausanne, concernant les mesures prises dans cette ville pour cette circulation» (Protokoll Conseil Communal, Seiten 431-432).

Zweifellos geht es bereits bei diesem frühen Fahrverbot um die Sicherheit der Fussgänger, Pferde und Fuhrwerke.

Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen