1885 Wien ist doch nicht Erfinderin der Fahrradkennzeichen

1885 Wien ist doch nicht die Erfinderin der Fahrradkennzeichen
Bisher war das Radfahren in Wien im Strassenverkehr verboten. Räder waren geräuschlos und damit eine potentielle Gefahr für die Passantinnen und Passanten und Pferdefuhrwerke. Nur auf einigen wenigen Wegen, wie etwa im Prater, war das Radeln erlaubt. Radfahren wurde einzig und allein als Sport oder Freizeitbeschäftigung angesehen. Nach rund 20 Jahren Fahrverbot ergreifen die Radfahrer nun die Initiative.
Am 1. und 8. Mai 1884 veröffentlichten die vereinigten Wiener Bicycle-Clubs ein Memorandum in der Allgemeinen Sport-Zeitung, in dem sie um die Öffnung der Wiener Strassen und ein entsprechendes Regelwerk für den Verkehr baten. Die Bemühungen zeigten Erfolg. Im Mai 1885 erschien die „Fahrordnung“ für „Velociped-Fahrer“, die allerdings sehr streng die Benutzung der Zwei- und Dreiräder auf öffentlichen Strassen reglementierte. Und obwohl diese Verordnung weiterhin die Benutzung einer Reihe von Strassen untersagte, war nun endlich der Bann gebrochen, sodass sich vor allem die Zweiräder binnen weniger Jahre zu einem beliebten Sport- und Verkehrsmittel entwickeln konnten (wobei die Nutzung als Sportgerät zu dieser Zeit eindeutig überwog) [LINK].
Die «Fahrordnung für Bicycles und Tricycles gültig für den Umfang des Wiener Polizei-Rayons» vom Mai 1885 sieht unter anderem vor:
- Das Befahren der öffentlichen Strassen und Plätze mit Velociped’s ist nur solchen Personen gestattet, welche mit einem auf ihren Namen lautendem von der k. k. Polizeidirektion ausgefertigten, mit der Photographie des Inhabers versehenen und mit einer eigenen Nummer bezeichneten Erlaubnisscheine versehen sind. Auf diesem Erlaubnisscheine sind auch die Strassen und Plätze bezeichnet, auf welchen das Velocipedfahren nicht gestattet ist.
- Der Erlaubnisschein wird längstens auf ein Jahr und nur für Personen ausgefertigt, welche das sechzehnte Lebensjahr überschritten haben und eine Bestätigung des Vorstandes eines in Wien rechtlich bestehenden Velocipedvereines beibringen, dass sie im Velocipedfahren gehörig geschult sind und dass ihr Fahrzeug, welches in dieser Bestätigung kennbar bezeichnet sein muss, zum Befahren öffentlicher Strassen geeignet ist.
- Der Erlaubnisschein gilt nur für jene Person und für jene Zeit, auf welche derselbe lautet, und darf an eine andere Person nicht abgetreten werden.
- Der Velocipedfahrer ist verpflichtet, den Erlaubnisschein bei sich zu tragen und den Organen der k. k. Polizeibehörde ans Verlangen vorzuzeigen. Für den Erlaubnisschein, der einer Stempelgebühr von 1 fl. unterliegt, ist ausser den Druckkosten eine Gebühr von 3 fl. ö. W. zu Gunsten des Orts-Armenfonds zu entrichten.
- Die Nummer des Erlaubnisscheines muss auf dem Fahrzeuge ersichtlich gemacht werden und ist letzteres zu diesem Behufe bei der Wiener k. k. Polizeidirektion vorzuführen, welcher die diesfälligen Herstellungskosten von der Partei zu vergüten sind.
Den vollständigen Text hat «Das Vaterland / Zeitung für die österreichische Monarchie» am 22. Mai 1885 veröffentlicht [LINK].
In Wien handelt es sich nun um eine «Nummer», welche die drei Kriterien eines Fahrradkennzeichens, wie wir sie in der Chronologie 1872 definiert haben, offensichtlich erfüllt.
- Amtliche Zuteilung: Die k. Polizeidirektion gibt einen mit einer Nummer bezeichneten Erlaubnisschein aus.
- Zeichen (aus Buchstaben, Ziffern): Es wird von der Wiener k. k. Polizeidirektion einen Nummer ausgegeben, für welche die Herstellungskosten zu vergüten sind.
- Identifizierung (Identität einer Person oder Sache feststellen) des Fahrzeugs: Die Nummer des Erlaubnisscheines muss auf dem Fahrzeuge ersichtlich gemacht werden und ist letzteres zu diesem Behufe bei der Wiener k. k. Polizeidirektion vorzuführen.
Also gingen wir seit dem 29.2.2024 davon aus, dass in Wien 1885 die ersten Fahrradkennzeichen unseres Planeten ausgegeben wurden. Dieser “Stand der Wissenschaft” änderte sich am 15. April 2025 durch eine Entdeckung knapp 400 Kilometer westlich.
So oder so steht damit jedoch auch definitiv fest, dass die Velonummern keine Schweizer Erfindung sind.
Mehr Informationen zur tatsächlichen Erfindung der Velonummern finden Sie in der Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen in der Chronologie der Erkenntnisse am 15. April 2025.