1889 BL Die frühen Verordnungen betreffend das Radfahren

1889 BL Die frühen Verordnungen betreffend das Radfahren

 

Nachdem der Luftriefen nun erfunden ist, beginnt das Velofahren um 1890 so richtig zu boomen Das wiederum veranlasst verschiedenste Kantone den zunehmenden Zweiradverkehr zu regeln. Einer davon ist der Kanton Basel-Land, welcher am 2. Oktober 1889 eine Verordnung über das Radfahren erlässt. Darin geht es darin in erster Linie um den Schutz des Publikums. Damals, als es in der Schweiz noch kein einziges Auto gab, war das Velo für die breite Bevölkerung noch mit Angst und Schrecken verbunden. Für viele ein «Teufelswerk» vor dem man sich in Sicherheit bringen muss.

Aus diesem Grund wird nun vom Gesetzgeber unter anderem geregelt, dass Radfahrer bei der Annäherung an Fussgänger, Reiter oder Fuhrwerke langsam fahren und auf eine Distanz von minde­stens 30 Meter mit Pfeife, Horn und dergleichen ein Signal geben müssen, um die anderen Leute zu warnen. Fahrradkennzeichen oder Radfahrerkarten sind 1889 noch kein Thema.

Die erste bekannte Velo-Verordnung aus dem Jahr 1869 finden Sie hier: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen