1893 ZH Stadt Zürich verordnet erste Velonummern der Schweiz

1893 ZH Stadt Zürich verordnet erste Velonummern der Schweiz

 

Nachdem wir nach sämtlichen Kantonen nun nachträglich auch die grossen Schweizer Städte in unse­re Recherchen einbezogen haben, steht nach unseren Erkenntnissen fest, dass die ersten Fahrrad­kennzeichen der Schweiz, und damit wohl auch des gesamten Planeten, am 20. Juni 1893 in der Stadt Zürich verordnet werden.

Der von den Velo-Klubs am 6. Juni 1893 eingereichte Vorschlag für eine Verordnung betreffend das Velofahren wird vom Zürcher Stadtrat nochmals überarbeitet und an seiner Sitzung vom 20. Juni 1893 als «Polizeiverordnung betreffend das Radfahren in der Stadt Zürich» kurzerhand und per sofort in Kraft gesetzt [DOKUMENT].

Im Protokoll des Stadtrats (Geschäft 1296) wird dazu festgehalten: «Die ausserordentliche Entwick­lung des Radfahrerverkehrs verbunden mit den damit für Fussgänger entstehenden Gefahren machen den Erlass von Polizeivorschriften zur Regelung des Verkehrs … notwendig». Auch die Begründung der Velo-Klubs für die von ihnen vorgeschlagene Verordnung wird nochmals zitiert: «Um ein geordnetes Fahren mit Velos in der Stadt Zürich herbeizuführen und Unglücksfälle möglichst zu beschränken». Beide Aussagen verdeutlichen die im Kapitel «1892: Dichtestress in unseren Städten» beschriebene prekäre Verkehrssituation, welche um die Jahrhundertwende in den grossen Schweizer Städten herrscht [DOKUMENT].

Die definitive Verordnung umfasst nun 6 Artikel mehr [DOKUMENT], folgt jedoch inhaltlich stark dem Vorschlag der Velo-Klubs. Gewisse Passagen daraus sind noch im 2. Konkordat von 1914 zu finden. Der Vorschlag der Zürcher Velo-Klubs kann also als wegweisend und damit als Mutter aller Schweizer «Fahrradkennzeichen-Verordnungen» bezeichnet werden.

Mehr Informationen zu den ersten Fahrradkennzeichen der Welt finden Sie hier: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen