1893 ZH Stadt-Zürcher fordern Velonummern gegen Missetäter

1893 ZH Stadt-Zürcher fordern Velonummern gegen Missetäter
Nachdem im Kanton Basel-Stadt die die Delegierten der Radfahrervereine am 13. Dezember 1892 ihre Petition «Bewilligung des Radfahrens in der Stadt mit Ausnahme des ersten Bezirks» eingereicht haben und diese inzwischen endlich auch beim Regierungsrat angekommen ist, regt sich in der Stadt Zürich gegen die Velofahrer Unmut in der Bevölkerung. Verängstigte Bürger sorgen sich um «das Wohl und Wehe ihrer Knochen» und fordern am 30. Mai 1893 in einem Beitrag in der «Neue Zürcher Zeitung» NZZ die Einführung einer sichtbaren grossen Nummer, damit die Fliehenden leicht erkannt werden können.
«Mitteilungen aus dem Publikum: Die Velo-Frage beschäftigt gegenwärtig das stadtzürcherische Publikum beinahe mehr als der Fleischabschlag, denn dort handelt es sich nicht um Geldfragen, sondern um das Wohl und Wehe unserer eigenen Knochen und es wundert uns sehr, dass die Polizei bis zur Stunde nicht mit strammer Verordnung eingeschritten ist. Wird jemand überfahren, so benützt in der Regel der Missetäter die Überlegenheit seines Stahlrosses und fliegt davon. Nachdem aus diesem an und für sich schönen Sport eine Kalamität zu werden droht, so erscheint als erste Notwendigkeit den Velofahrer unter die gleichen Gesetze wie die übrigen Fuhrleute zu bringen. Wie die Droschken soll jedes Velo mit sichtbarer grosser Nummer versehen und der Besitzer auf der Polizei eingetragen sein. Die Nummer soll am Hinterrade angebracht sein, damit man den Fliehenden derart leicht eruieren kann. Hoffentlich genügt diese Anregung um die Behörden zu raschem und energischem Eingreifen zum Schutze unserer Bevölkerung anzuhalten. M.»
Ein weiterer klarer Beleg für die im Kapitel «1892: Dichtestress in unseren Städten» ausführlich beschriebene Situation.
Mehr über den Dichtestress in unseren Städten erfahren Sie hier: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen