1894 BS Das erste Register Velokontrolle der Schweiz

1894 BS Das erste Register Velokontrolle der Schweiz

 

Ab dem 27. April 1894 werden im Kanton Basel-Stadt die Radfahrer-Karten und die Fahrradnummern ausgeben. Die Ausgabe findet für den gesamten Kanton zentral an einer Stelle, auf dem Lohnhof, dem Hauptsitz der Kantonspolizei, statt. Zu diesem Zweck wird das erste Register “Velokontrolle” der Schweiz eröffnet. Leider ist auf den ersten Seiten kein Datum vermerkt. Doch nach dem Eintrag «1205. Rudin Bernhard, Bahnarbeiter, Reinach» ist das Datum 30. Juni 1894 vermerkt. D.h. in den ersten zwei Monaten haben 1205 Personen eine Radfahrerkarte bezogen. Solche Register werden mit der Einführung der Fahrradkennzeichen nun nach und nach in sämtlichen Kantonen geführt. Diese Register sind nebst der Kontrolle der zu bezahlenden Gebühren insbesondere auch für die Feststellung der Halter bei gestohlenen und wieder aufgefundenen Velos wichtig.

Quelle: Staatsarchiv Basel-Stadt, PD-REG Handel und Gewerbe GGG 1.5. “Velokontrollen”

Nun bleibt noch die Frage, weshalb Bernhard Rudin, der in Reinach, also im Kanton Basel-Land wohnt, sein Velo im Kanton Basel-Stadt registrieren lässt. Das ist damit zu erklären, dass es zu diesem Zeitpunkt in Basel-Land (wie im Rest der Schweiz) noch keine Radfahrer-Karte und damit auch keine gegenseitige Anerkennung der Fahrradkennzeichen gibt, wie sie das Konkordat von 1904 vorsehen wird. Artikel 1 der “Verordnung über das Radfahren” des Kantons Basel-Stadt legt jedoch fest: Das Befahren der öffentlichen Strassen, Wege und Plätzen mit Fahrrädern jeder Art ist nur den Inhabern einer “Radfahrerkarte” gestattet. Diese Vorschrift gilt für alle Radfahrer*innen, also auch für jene aus anderen Kantonen sowie solchen die aus Frankreich oder Deutschland regelmässig mit ihrem Velo nach Basel zur Arbeit kommen.

Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen