1896 BE Fahrradkennzeichen in der Stadt Bern K
1896 BE Fahrradkennzeichen in der Stadt Bern
Als zweite Stadt, nach Zürich, führt Bern am 1. März 1896 mit der «Polizei-Verordnung betreffend das Radfahren» ein städtisches Fahrradkennzeichen-System ein. Während auf dem Gebiet der Stadt das Radfahren nur mit polizeilicher Bewilligung erlaubt ist, wird für die Landgemeinden keine Vorschrift erlassen. Die Bewilligung für die Stadt von 1896 beinhaltet eine Radfahrerkarte und eine Kontrollnummer. Diese Velonummer ist vorne an der Steuerung des Fahrrads in deutlich sichtbarer Weise anzubringen [DOKUMENT]. Die Stadt-Schilder werden 1904 von kantonalen Fahrradkennzeichen abgelöst. Diese sind dann jedoch «am Hinterteil der Maschine» zu befestigen.
Diese Polizei-Verordnung sieht in Artikel 2 die besondere Reglung vor, dass Mitglieder von Radfahrervereinen, deren Fahrreglemente die Genehmigung der städtischen Polizeidirektion erhalten haben, von der Kontrollgebühr von CHF 2.00 befreit sind. Diese Regelung lässt erahnen, wie viel Einfluss den Radfahrervereinen im Allgemeinen und bezüglich der Ausgestaltung der Gesetzgebung im Besonderen künftig zukommen wird.
Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen