1897 NE Stadt Neuchâtel verordnet Velonummern hinten und vorne

1897: Stadt Neuchâtel verordnet Velonummern hinten und vorne
Am 3. Juni 1897 kündigt der Polizeidirektor an, dass in der Stadt Neuenburg eine Fahrbewilligung für Velos eingeführt wird. Das ist soweit nicht aussergewöhnlich, da insbesondere in der Romandie bereits mehrere Städte (in welchen noch keine kantonale Regelung besteht) für ihr Gebiet Fahrbewilligungen und Velonummern eingeführt haben. Speziell ist jedoch, dass im Artikel vom 3. Juni 1897 des «Feuille d’Avis de Neuchâtel» mittgeteilt wird, dass für jedes Velos zwei Nummern ausgegeben werden und eine vorne und eine hinten am Fahrrad befestigt werden muss.
Wie die Sache in Neuchâtel ausgeht, erfahren Sie hier: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen