1898 BS Motorfahrzeuge mit Fahrradkennzeichen?

1898 BS Motorfahrzeuge mit Fahrradkennzeichen?
Im Gegensatz zu den Fahrrädern gibt es bisher für Motorfahrzeuge in der ganzen Schweiz keine Kontrollschilder und im Gegensatz zu den Radfahrern bezahlen die Halter von Motorfahrzeugen bisher auch keine Taxen. Vier Jahre nach der Einführung der Nummern für Fahrräder beschliesst der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt am 11. Mai 1898, dass auf Grundlage der “Verordnung über das Radfahren” von 1894 [DOKUMENT] auch für sämtliche Motorfahrzeuge obligatorisch eine Karte und eine Nummer eingeführt wird. Nachdem der Motorfahrzeugverkehr nun langsam zunimmt, sollen auch deren Halter offiziell identifiziert werden können und Taxen bezahlen. Bis die dazu erforderliche Verordnung erarbeitet und in Kraft ist, wird es jedoch noch mehr als zwei Jahre dauern (13.10.1900). Aus diesem Grund greift die Regierung zu einer Sofortmassnahme in Form eines Regierungsratsbeschlusses [DOKUMENT]. Im Kantonsblatt wird dazu publiziert:
Polizeiliche Bekanntmachung betreffend Motorfuhrwerke.
Nach Beschluss des Regierungsrats vom 11. d. Mts. finden die Bestimmungen der Radfahr-Verordnung vom 14. Februar 1894 auch Anwendung auf Motorfahrräder und sonstige Motor-Fuhrwerke. Inhaber von solchen werden demgemäss eingeladen, die vorgeschriebenen Karten und Nummern gegen die Taxe von Fr. 2.—bis spätestens 31. d. Mts. beim Polizeidepartement zu beziehen.
Basel 11. Mai 1898. Polizeidepartment.
Egal ob Fahrrad oder Personenwagen; die Taxe beträgt nun für alle Fahrzeuge einheitlich CHF 2.00. Ein differenziertes Taxen-System wird in Basel-Stadt erst 1900 eingeführt. Da in dieser Anfangszeit die meisten Schilder mehrere Jahre gültig sind, gibt es noch keine Kennzeichen mit einem Jahrgang. Also hat es auf den Fahrradkennzeichen genügend Raum für die in bis zu 4 cm grossen Ziffern geschrieben Seriennummer, welche von weitem lesbar ist.
Was dieser Regierungsratsbeschuss in Bezug auf die Nummernschilder und die dazugehörenden Karten bedeutet, war lange Zeit unklar. Die meisten Sammler waren der Auffassung, dass 1898 für Velos und Motorwagen dieselben Kennzeichen verwendet wurden. Diese Interpretation ist auch auf Wikipedia in der Rubrik «Kontrollschild (Schweiz)» im Kapitel «Geschichte» zu lesen (Stand Mai 2023): «1894 schrieb der Kanton Basel-Stadt vor, dass Velokennzeichen auch an Motorfahrzeugen anzubringen sind» [LINK]. Ob in dieser Kommunikationsschlaufe Wikipedia oder die Sammler das Huhn bzw. das Ei waren, wissen wir nicht. Was wir jedoch mit Sicherheit wissen ist, dass diese Annahme falsch ist.
Nach mehrtägigen Nachforschungen im Staatsarchiv Basel-Stadt können wir nun nachweisen, dass die Motorfahrzeuge bereits ab Mai 1898 eigene, grössere Kennzeichen haben [BILD]. Als Beleg gilt einerseits das in einem separaten Buch geführte Register «Motorwagen / Automobilkassenbuch» des Kantons Basel-Stadt. Darin werden die ersten Einträge am 25. Mai 1898, also 14 Tage nach obigem Beschluss des Regierungsrats, vorgenommen [DOKUMENT]. Die Nummerierung beginnt mit der Ziffer «1». Dieselbe Nummer wurde für Velos bereits 1894 vergeben [DOKUMENT]. Andererseits weisst die Radfahrer-Karte Nr. 5523 vom 26. April 1998 darauf hin, dass es für Fahrräder und Motorfahrzeuge unterschiedlich betitelte Karten gegeben haben muss [DOKUMENT].
Quelle: Staatsarchiv Basel-Stadt, PD-REG Handel und Gewerbe GGG 1.5. “Velokontrollen”
Quelle: Staatsarchiv Basel-Stadt, PD-REG Handel und Gewerbe GGG 1.7. “Automobilkassenbuch”
Wenn wir dem Rest des oben zitierten Wikipedia Eintrags folgen, ist Basel-Stadt damit auch der erste Kanton der Kontrollschilder für Motorfahrzeuge ausgibt; nicht wie dort beschreiben der Kanton Luzern im Jahr 1901. Einheitliche Kontrollschilder für Motorfahrzeuge für die ganze Schweiz werden (gemäss Wikipedia) im Jahr 1905 eingeführt (schwarze Schilder mit weisser Schrift).
Zur Ehrrettung von uns Sammlern und von Wikipedia sei noch darauf hingewiesen, dass es in der Schweiz mindestens einen Kanton gibt, der kurze Zeit eine identische «Ausweiskarte für Rad- oder Motorwagenfahrer» ausgibt. Diese besondere Lösung praktiziert der Kanton Nidwalden ab dem 1. Oktober 1900 mit der Inkraftsetzung der «Verordnung über das Rad- und Motorwagenfahren» [DOKUMENT].
Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen