1898 BS Velo-Verordnung findet Anwendung auf Motorfahrzeuge

1898 BS Radfahrer-Verordnung findet Anwendung auf Motorfahrzeuge

 

Im Gegensatz zu den Fahrrädern gibt es bisher für Motorfahrzeuge in der ganzen Schweiz keine Kontrollschilder und im Gegensatz zu den Radfahrern bezahlen die Halter von Motorfahrzeugen bisher auch keine Taxen. Vier Jahre nach der Einführung der Nummern für Fahrräder beschliesst der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt am 11. Mai 1898, dass auf Grundlage der “Verordnung über das Radfahren” von 1894 [DOKUMENT] auch für sämtliche Motorfahrzeuge obligatorisch eine Karte und eine Nummer eingeführt werden. Nachdem der Motorfahrzeugverkehr nun langsam zunimmt, sollen auch deren Halter offiziell identifiziert werden können und Taxen bezahlen. Bis die dazu erforderliche Verordnung erarbeitet und in Kraft ist, wird es jedoch noch mehr als zwei Jahre dauern (13.10.1900). Aus diesem Grund greift die Regierung zu einer Sofortmassnahme in Form eines Regierungsratsbeschlusses [DOKUMENT].

Egal ob Fahrrad oder Personenwagen; die Taxe beträgt nun für alle Fahrzeuge einheitlich CHF 2.00. Ein differenziertes Taxen-System wird in Basel-Stadt erst 1900 eingeführt.

Dieser Regierungsratsbeschusses wurde bisher völlig falsch ausgelegt. Die meisten Sammler waren spätestens seit einem Wikipedia-Eintrag vom 12. Juli 2011 im Artikel «Kontrollschild (Schweiz)», Kapitel «Geschichte», der Auffassung, dass in Basel-Stadt 1894 für Velos und Motorfahrzeuge dieselben Kennzeichen verwendet wurden: «1894 schrieb der Kanton Basel-Stadt vor, dass Velokennzeichen auch an Motorfahrzeugen anzubringen sind» [28. Juli 2023 Archiv]

Die Auflösung dieses Irrtums finden Sie hier: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen

Quelle: Staatsarchiv Basel-Stadt, PD-REG Handel und Gewerbe GGG 1.5. “Velokontrollen”
Quelle: Staatsarchiv Basel-Stadt, PD-REG Handel und Gewerbe GGG 1.7. “Automobilkassenbuch”