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1899 GE Kanton Genève führt Luxus-Steuer auf Velos ein

 

In der Schweiz wird das Thema «Luxus-Steuer auf Velos» durch die Einführung einer landesweiten Besteuerung der Fahrräder in Frankreich (ab dem 1. Juni 1893) angestossen. Als erster nimmt der Kanton Genève in der Schweiz die Idee im Jahr 1895 auf.

Am 11. September 1895 wird im Kantonsparlament des Kantons Genève (Grand Conseil) über die Einführung einer Steuer auf Fahrräder beraten. Die ausführliche Debatte ist in einem Protokoll dokumentiert, welches sich über 31 Seiten erstreckt. Es wird heftig darüber gestritten, ob das Velo nun Luxus oder Gebrauchsgegenstand ist. Dementsprechend sind auch die Vorstellungen über die Höhe der Steuer sehr unterschiedlich. Ausserdem wird immer wieder die Hundesteuer zu Vergleichen herangezogen (Luxus-Hunde, Wachhunde, Hunde für Behinderte usw.), welche auch nicht wirklich zur Entscheidungsfindung beitragen. Schliesslich wird die Vorlage zur weiteren Bearbeitung an die Steuerkommission überwiesen. Ausserdem gibt es dazu noch einen Anhang, in welchem auch der entsprechende Gesetzestext in 10 Artikeln mit einer jährlichen Steuer in Höhe von CHF 10.00 vorgeschlagen wird [DOKUMENT]. Die Reaktionen in der Öffentlichkeit fallen heftig aus, was mit ein Grund sein wird, dass die Einführung einer Velo-Steuer wieder in weite Ferne rückt.

Dementsprechend wird es bis zur Inkraftsetzung eines Gesetzes per 1. Januar 1899 noch über drei Jahre dauern [DOKUMENT]. Allerdings gestaltet sich die anschliessende Umsetzung schwieriger als angenommen und es kommt zu verschiedenen Pannen.

Mehr über den Leidensweg der Genfer «Luxus-Steuer» erfahren Sie in der Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen.