1902 ZH Verordnung betreffend Gebrauch von Fahrrädern u. Motorwagen K

1902 ZH Verordnung betreffend den Gebrauch von Fahrrädern und Motorwagen

 

In Zürich werden die Fahrradkennzeichen am 1. März 1902, mit der Inkraftsetzung der «Verordnung betreffend den Gebrauch von Fahrrädern und Motorwagen auf öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen» eingeführt [DOKUMENT]. Als letzter Kanton führt Zürich damit Velonummern ein, welche vorne am Fahrrad befestigt werden müssen: «Die Nummerntafel ist auf der vorderen Seite des Fahrzeuges so anzubringen, dass die Nummer leicht erkennbar ist».

Im selben Monat, in welchem der Kanton Zürich die Fahrradkennzeichen offiziell einführt, wird am Bundesgericht dagegen postwendend Rekurs eingereicht.

In Zürich werden die Fahrradkennzeichen am 1. März 1902, mit der Inkraftsetzung der «Verordnung betreffend den Gebrauch von Fahrrädern und Motorwagen auf öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen» eingeführt [DOKUMENT]. Als letzter Kanton führt Zürich damit Velonummern ein, welche vorne am Fahrrad befestigt werden müssen: «Die Nummerntafel ist auf der vorderen Seite des Fahrzeuges so anzubringen, dass die Nummer leicht erkennbar ist».

Ebenfalls interessant ist die Tatsache, dass der Velo Klub Zürich bereits am 29. / 30. März 1902, Rekurs gegen diese Verordnung an das Bundesgericht in Lausanne einreicht. Zu diesem frühen Zeitpunkt geben erst acht Kantone Fahrradkennzeichen aus. Beim Rekurs geht es in erster Linie um die Gebühren, welche die Radfahrer für den Bezug der Ausweiskarte und der Nummerntafel entrichten müssen. Die Rekurrenten sind der Auffassung, dass es sich bei der Gebühr um eine Steuer handelt, deren Einführung nicht in der Kompetenz des Kantons liegt.

Aus dem Schreiben vom 26. April 1902 des Regierungsrats an den Instruktionsrichter des Bundesgerichts, Dr. Jäger (entscheidet als Einzelrichter über die Abschreibung von Verfahren zufolge Gegenstandslosigkeit, Rückzugs oder Vergleichs) geht hervor, dass die Kantonsregierung darin keine Steuer, sondern eine Kanzleigebühr im Sinne eines Entgelts für eine Amtshandlung sieht. Deshalb beantragt der Regierungsrat, den Rekurs abzuweisen [DOKUMENT].

Bald wird sich das Bundesgericht mit dieser Verordnung beschäftigen …

Wie das Ganze im Detail ausgeht erfahren Sie hier: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen