1902 ZH Verordnung betreffend Gebrauch von Fahrrädern u. Motorwagen K

1902 ZH Verordnung betreffend den Gebrauch von Fahrrädern und Motorwagen

 

In Zürich werden die Fahrradkennzeichen am 1. März 1902, mit der Inkraftsetzung der «Verordnung betreffend den Gebrauch von Fahrrädern und Motorwagen auf öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen» eingeführt [DOKUMENT]. Als letzter Kanton führt Zürich damit Velonummern ein, welche vorne am Fahrrad befestigt werden müssen: «Die Nummerntafel ist auf der vorderen Seite des Fahrzeuges so anzubringen, dass die Nummer leicht erkennbar ist».

Weitaus interessanter ist die Tatsache, dass der Velo Klub Zürich Rekurs gegen diese Verordnung ans Bundesgericht in Lausanne einreicht. Dabei geht es in erster Linie um die Gebühren, welche die Radfahrer für den Bezug der Ausweiskarte und der Nummerntafel entrichten müssen. Die Rekurrenten sind der Auffassung, dass es sich bei der Gebühr um eine Steuer handelt, deren Einführung nicht in der Kompetenz des Kantons liegt. Aus dem Schreiben vom 26. April 1902 des Regierungsrats an den Instruktionsrichter des Bundesgerichts, Dr. Jäger (entscheidet als Einzelrichter über die Abschreibung von Verfahren zufolge Gegenstandslosigkeit, Rückzugs oder Vergleichs) geht hervor, dass die Kantonsregierung darin keine Steuer, sondern eine Kanzleigebühr im Sinne eines Entgelts für eine Amtshandlung sieht. Deshalb beantragt der Regierungsrat, den Rekurs abzuweisen [DOKUMENT].

Bei diesem Rekurs geht es dem Velo Klub Zürich weder um die korrekte Bezeichnung der zu entrichtenden Kosten, noch darum ob diese durch die richtige Instanz genehmigt wurden. Dieser Rekurs ist der erste Vorbote einer Reihe von Versuchen verschiedener Radfahrerverbände, über die nächsten 30 Jahre, die Gebühren und letztlich auch das Fahrradkennzeichen abzuschaffen.

Auf Anfrage antwortet uns das Bundesgericht am 13. Februar 2023, dass im Archiv aus den Jahren 1902 und 1903 kein Antwortschreiben des Bundesgerichts auf den Antrag des Regierungsrats zur Abweisung des Rekurses zu finden ist.

Der Rekurs wird am 31. Mai 1902 vom Bundesgericht behandelt [DOKUMENT].

Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen