1903 LU Verordnung betreffend Motorwagen- und Fahrradverkehr K

1903 LU Verordnung betreffend Motorwagen- und Fahrradverkehr

 

Einen Monat nach dem Kanton Zürich vollzieht auch der Kanton Luzern am 21. März 1903 den Beitritt zum Konkordat, welches vom Bundesrat am 13. Juni 1904 genehmigt wurde [DOKUMENT]. An der Luzerner Verordnung sind zwei Aspekte bemerkenswert:

  1. Im Gegensatz zu den meisten anderen Kantonen bezieht sich die Verordnung aus Luzern nicht ausdrücklich auf das Konkordat. Es gibt jedoch einen Auftrag des Regierungsrats für den Erlass einer Verordnung der sich unmissverständlich auf das Konkordat bezieht [DOKUMENT]. Ausserdem hält sich die Struktur und der Text genau an die Vorgaben des Konkordats.
  2. Mit dieser Verordnung wird nun auch klar, dass der Kanton Luzern per 21. März 1903, vermutlich als letzter Kanton ist, der von Fahrradkennzeichen im «Primär-Design», welche vorne am Fahrrad befestigt wurden, auf das «Pionier-Design» umstellt, bei welchem die Velonummern «am Hinterteil der Maschine» anzubringen sind.

Allerdings gibt der Kanton Luzern bereits vor dem Konkordat, seit dem 1. Mai 1896 Fahrradkennzeichen aus [DOKUMENT].

Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen