1904 GE Konfusion um das Genfer Velonummern-Depot
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1904 GE Konfusion um das Genfer Velonummern-Depot
Am 18. Juli 1893 beschliesst der Regierungsrat des Kantons Genève per 1. November 1893 für das gesamte Kantonsgebiet «la plaque portant un numéro d’ordre» (die Velonummer) einzuführen. Damit ist Genf der erste Kanton der Schweiz, welcher die Einführung von Fahrradkennzeichen verordnet [DOKUMENT].
Einzigartig ist darin die Regelung, dass für den Bezug der Velonummer keine Gebühr, sondern lediglich ein Depot von zwei Franken verlangt wird. Diese Depot-Regelung haben wir bisher an keinem anderen Ort der Schweiz angetroffen. In der Genfer Verordnung vom 2. Februar 1900 ist dann jedoch, wie in der übrigen Schweiz, keine Rede mehr von einem Depot, sondern es müssen für die Velonummer 2 Franken bezahlt werden (contre une somme de deux francs) [DOKUMENT]. Diese stillschweigende Umbenennung hat während über 10 Jahren keinerlei Konsequenzen, bis zu jenem 22. März 1904.
Nachdem der Regierungsrat am 13. Februar 1898 noch beschlossen hat, die Velo-Steuer neu mit der Abgabe der Velonummer durch das Justiz- und Polizeidepartement einziehen zu lassen, werden am 22. März 1904 die Rollen der Departemente und die Funktion der Velonummer vollständig vertauscht [DOKUMENT]. Zu diesem Zeitpunkt denkt scheinbar auch im Regierungsrat niemand an die Konsequenzen, welche dieser Paradigmenwechsel nach sich zieht.
Was diese Konsequenzen sind, was die Zeitungen darüber berichten und wie der Regierungsrat das Problem löst, erfahren Sie in der Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen.