1904 VS Verordnung betreffend Motorwagen- und Fahrradverkehr

1904 VS Verordnung betreffend den Motorwagen- und Fahrradverkehr

 

Der Kantonsrat des Kantons Wallis beschliesst am 9. Juli 1904 die Verordnung betreffend Motorwagen- und Fahrradverkehr zum Konkordat, welches vom Bundesrat am 13. Juni 1904 genehmigt wurde. Im Wallis tritt die Verordnung per 1. September 1904 in Kraft. Auf dieses Datum wurden dort auch die ersten Fahrradkennzeichen eingeführt.

Bemerkenswert ist, dass der Kanton Wallis einer der wenigen ist, welcher von der Möglichkeit Gebrauch macht, den Verkehr zu beschränken: «Das Recht der Kantone, den Motorwagen- und Fahrradverkehr auf einzelnen Strassen zu verbieten, oder auf einzelne Strassen zu beschränken, bleibt gewahrt». Damit ist im Wallis der Verkehr mit Motorwagen auf den Bergstrassen und den Strassen der Seitentäler gänzlich untersagt.

Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen