1912 LU Luzern räumt auf und beginnt neue Velonummern Ära
1912 LU Luzern räumt auf und beginnt neue Velonummern Ära
Als grosser Kanton mit vielen Fahrrädern nimmt Luzern den Anspruch, die Übersicht und damit die Kontrolle zu behalten, besonders ernst. Nach den beiden Rückrufaktionen per Anfang 1907 [DOKUMENT] und 1909 [DOKUMENT] wird per 1. Januar 1912 auf Fahrradkennzeichen mit Jahrgang und einjähriger Gültigkeit umgestellt [BILD].
Aus dem Schreiben des kantonalen Velo-Kontroll-Bureaus vom 15. Dezember 1911 an das Militär- und Polizeidepartement des Kantons Luzern geht hervor, dass die per 1. Januar 1912 in Kraft tretende Neuordnung im Kantonsblatt publiziert werden soll: «Auf 31. Dezember 1911 werden alle bis zu diesem Zeitpunkt verausgabten Velonummern als erloschen erklärt und wird jede weitere Benützung derselben mit Strafe geahndet. An Stelle der bisherigen Nummern treten neue, die nur für das Jahr Gültigkeit haben, für welches dieselben gelöst werden. Niemand darf ein Fahrrad benützen, ohne vorher eine Nummer gelöst zu haben. Eine Übertragung derselben auf andere Personen ist unstatthaft und wird bestraft».
Falls erforderlich, könne die Massnahme gegenüber der Bevölkerung wie folgt begründet werden: «Dass eine grosse Zahl von Velofahrern im Besitze von ungültigen Nummern ist, die entweder gekauft oder gestohlen wurden, somit in unberechtigten Händen sich befinden und der Kontrolle entzogen sind».
Abschliessend verschafft der oberste Velo-Kontrolleur des Kantons noch seinem Ärger über die Stadthalterämter Luft: «Damit nun nach Inkrafttreten der neuen Ordnung nicht wieder Jeder machen kann was er will, ist es absolut notwendig, dass diesem Nichtsdarnachfragen von Seite der Stadthalterämter mehr entgegengesteuert wird als bisher. Die Anzeigen werden ja gemacht um die Fehlbaren zu bestrafen und nicht um die Papierkörbe zu füllen und zu guter Letzt noch von den Beanzeigten gehöhnt zu werden. Unter solchen Umständen muss es ja hapern und es ist gar nicht verwunderlich, wenn der Polizist bei solchen Dankesbezeugungen auf diesem Gebiete den Arm in den Schoss legt. Es muss also anders kommen, wenn man Ordnung haben will. Die Neuerung bringt ja so viel Schönes mit sich, dass alles durchführbar ist, wenn guter Wille herrscht. Mag der einzelne Fall jeweilen auch nicht wichtig erscheinen, so wird die Arbeit sowohl im Interesse des Staates als auch der öffentlichen Ordnung doch der Mühe wert sein».
Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen