1918 ZG Missbrauch Velonummern führt zu Email-Doppel-Jahrgang K

1918 ZG Missbrauch Velonummern führt zu Email-Doppel-Jahrgang

 

Wie bereits im Kanton Zürich, wo es bis 1914 drei verschiedene Formen von E-Mail-Schildern gibt (siehe weiter oben) wird nun auch im Kanton Zug festgestellt, dass es Radfahrer gibt, welche die Entrichtung der jährlichen Taxen umgehen. Da die E-Mail-Schilder im Kanton Zug bisher alle dieselbe Form haben (herzförmig) ist das Problem hier noch gravierender als in Zürich. D.h. eine Kontrolle, ob die Taxen für das aktuelle Jahr bezahlt wurden, ist über das Fahrradkennzeichen nicht möglich. Am 13. September 1916 beantragt die Polizei-Direktion des Kantons Zug, dass die Anzahl der Formen der Kennzeichen zur besseren Kontrolle ebenfalls erweitert wird.

Am 17. Januar 1917 wird die Vollziehungsverordnung vom 8. März 1905 einer Teilrevision unterzogen. [DOKUMENT] Dieser ist zu entnehmen, dass der Regierungsrat das Problem ernstgenommen, sich jedoch für eine etwas andere Lösung, als die von der Polizei-Direktion vorgeschlagen, entschieden hat. Die Anzahl der Formen wird zwar wie vorgeschlagen erweitert, doch wird gleichzeitig das Schild nun mit Jahrgang versehen. Allerdings nicht mit einem Jahr, sondern mit zwei. Ab 1918 trägt jedes Kennzeichen einen Doppel-Jahrgang; eine schweizweit einzigartige Lösung [BILD].

Durch die Limitierung der Seriennummer auf vier Ziffern, kommt es mit dem Konzept der Doppel-Jahrgänge allerdings regelmässig zu Engpässen. Im Gegensatz zu anderen Kantonen wird dieses Problem in Zug nicht mit einer B-Serie und der entsprechender Zusatz-Kennzeichnung “B” gelöst. In Zug wird bis 1933, im zweiten Jahr der Gültigkeit oftmals ein einjähriges Fahrradkennzeichen nachgeprägt, damit der Bedarf gedeckt werden kann. Somit sind im Kanton Zug für verschiedene ungerade Jahre Fahrradkennzeichen in zwei Versionen im Umlauf.

Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen