1921 FL Schweiz verlangt Kaution von Radfahrern aus Liechtenstein K

1921 FL Schweiz verlangt Kaution von Radfahrern aus Liechtenstein

 

Im Fürstentum Liechtenstein werden die ersten Nummerntafeln für Fahrräder nach 1910 von den Radbund-Vereinigungen ausgegeben. Der Schmuggel von Fahrrädern im Grenzverkehr mit Österreich ist offenbar derart gravierend, dass jede Person, welche die Grenze zu Österreich mit dem Fahrrad überqueren will, eine Kaution (Fahrradsteuer, Fahrradtaxe) von 30’000 Österreichischen Kronen hinterlegen muss (Stand Oktober 1921). Der eigentliche Zweck der Radfahrervereinigungen war also die Entrichtung dieser Kaution mit einer solidarischen Bürgschaft für ihre Mitglieder aus der Welt zu schaffen [DOKUMENT]. Äusseres Zeichen für die Zugehörigkeit zu einem solchen Bund waren die Nummerntafeln. Siehe dazu Kapitel «1915 FL: Einführung der Nummerntafeln in Liechtenstein».

Die Korrespondenz zwischen der Direktion des III schweizerischen Zollkreises und der Regierung von Liechtenstein im September 1921 zeigt nun auf, dass das Problem des Fahrradschmuggels offenbar auch im Grenzverkehr mit der Schweiz besteht. Liechtenstein fragt in der Schweiz an (dieses Schreiben ist im Landesarchiv nicht vorhanden), ob die Schweiz, nun, da im Fürstentum per 15. Juni 1921 die Nummerierte Kontrollschilder für Fahrräder eingeführt werden, auf die bisher verlangte Kaution bei der Einreise aus Liechtenstein mit einem Fahrrad verzichtet.

Die Antwort der Zolldirektion finden Sie hier: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen