1922 Botschaft Bundesgesetz über Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr K

1922 Botschaft Bundesgesetz über Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr

 

Am 3. November 1922 erlässt der Bundesrat die Botschaft zum Entwurf eines Bundesgesetztes über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr an die Bundesversammlung [DOKUMENT]. Damit wird der Inhalt eines künftigen Strassenverkehrsgesetztes für die Schweiz erstmals öffentlich. Die Einleitung gibt einen ausführlichen Überblick der bisherigen Entwicklung:

  • Mai 1921: Die Aufnahme eines Artikels 37bis in die Bundesverfassung wird vom Schweizer Volk angenommen: «Der Bund ist befugt, Vorschriften über Automobile und Fahrräder aufzustellen»
  • Als massgebende Wegleitung für die materiellen Inhalte des Gesetzes dienen die bestehenden Konkordate vom 13. Juni 1904 und vom 7. April 1914
  • April 1922: Vorentwurf
  • – 15. Juli 1922: Vernehmlassung in der Expertenkommission
  • Anschliessend Ausarbeitung Gesetzesentwurf durch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement.

Was die Botschaft betreffend die Fahrradkennzeichen enthält, erfahren Sie hier: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen