1923 EJPD befragt Kantone zur Notwendigkeit Velonummern
1923 EJPD befragt Kantone zur Notwendigkeit Velonummern
Die Vorbereitungen für ein erstes Bundesgesetztes über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr gehen weiter. Mit Kreisschreiben vom 5. März 1923 informiert die Polizei-Abteilung des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) die Polizeidirektionen der Kantone und der grossen Städte, dass die Radfahrerverbände wiederholt gewünscht haben, die Vorschriften über die Kontrollschilder der Fahrräder, im ersten Bundesgesetz über den Verkehr, fallen zu lassen. Mit Bezug auf das Ausland stellt das EJPD darin den Nutzen der Fahrradkennzeichen in Frage und bittet um Mitteilung von Erfahrungen.
Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen