1923 GR Velonummern-Schlusslicht Graubünden ringt sich durch K

1923 GR Velonummern-Schlusslicht Graubünden ringt sich durch

 

Mit dem Fahrverbot für Motorfahrzeuge befindet sich der Kanton Graubünden seit 1900 in einem europaweiten Ausnahmezustand [DOKUMENT]. In diesem Zusammenhang ist zu verstehen, dass es dort, selbst 20 Jahre nach dem ersten Konkordat über eine einheitliche Verordnung betreffend den Motorwagen- und Fahrradverkehr von 1904, noch immer keine Fahrradkennzeichen gibt .

Graubünden ist weder dem Konkordat von 1904 noch jenem von 1914 beigetreten ist. Dies liegt daran, dass bis 1925 auf dem gesamten Strassennetz des Kantons ein Fahrverbot für Motorfahrzeige gilt (zeitweise Ausnahmen für Sanität und Ärzte). Erst am 21. Juni 1925 stimmt der Bündner Souverän im zehnten Anlauf knapp einer Vorlage zu, die das Befahren der Strassen mit Autos bis acht Plätze erlaubt.

Mit dem Einverständnis des bündnerischen Radfahrerverbands zur Einführung einer mässigen Steuer (erstmalige Taxe CHF 5.00; Erneuerungstaxe CHF 2.50) sowie unter dem Eindruck der laufenden Beratungen der Bundesversammlung zu einem Schweizerischen Verkehrsgesetz, ringt sich der Kleine Rat zu einer Verordnung betreffend Fahrradkontrolle durch, welche am 1. Januar 1923 in Kraft tritt. Mit dieser Verordnung werden auch im Graubünden die Kontrollschilder und ein Fahrausweis für Radfahrer eingeführt [DOKUMENT].

Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen