1923 ZH Kanton Zürich führt Haftpflichtversicherung für Velos ein K
1923 ZH Kanton Zürich führt Haftpflichtversicherung für Velos ein
In Ergänzung des immer noch gültigen Konkordats von 1914 und in Abstimmung mit den Radfahrerverbänden führt der Kanton Zürich am 18. Februar 1923, im zweiten Anlauf, mit einem neuen Gesetz die obligatorische Haftpflichtversicherung auch für Fahrräder erfolgreich ein [DOKUMENT].
Der erst Versuch scheiterte an der Opposition der Radfahrerverbände. Diese hatten nämlich das Obligatorium für ihre Mitglieder bereits seit langem zu günstigen Prämien eingeführt. Diese günstige Haftpflichtversicherung war für die Verbände ein erfolgreiches und wichtiges Mittel neue Mitglieder zu gewinnen. Diesen bedeutenden Marktvorteil wollten sie sich durch eine rein staatliche Lösung nicht entreissen lassen. Die Lösung, welche das Gesetz nun möglich machte, sieht vor, dass die Versicherung, als eine von drei Möglichkeiten, auch über einen Verband abgeschlossen werden kann.
Dieser Erfolg gegen den Staatsapparat gab den Verbänden Erfahrung und Rückenwind. Spätestens jetzt hatten sie den Status einer auch politisch einflussreichen und ernstzunehmenden Kraft. Nach dieser erfolgreichen Generalprobe auf kantonaler Ebene waren die Radfahrerverbände bereit, auch auf Bundesebene für ihre Interessen zu kämpfen.
Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen