1927 Graubünden Flugblatt Strassengesetz – Nein Niemals
1927 Graubünden Flugblatt Strassengesetz – Nein Niemals
Gegen den ersten Versuch ein Bundesgesetz über den Automobil- und Fahrradverkehr einzuführen, wird das Referendum ergriffen. Am 15. Mai 1927 wird das Gesetz vom Volk an der Urne mit 59.9% deutlich verworfen.
Die Automobilisten kritisieren zwar die Einführung der obligatorischen Autohaftpflicht und die als drakonisch empfundenen Strafbestimmungen, doch ihr Engagement gegen die Vorlage ist nur halbherzig. Während der Automobil Club der Schweiz (ACS) und der Verband Schweizerischer Motorlastwagenbesitzer (ASPA) erst nach längerem Zögern und entsprechend spät auf den Referendumszug aufspringen, unterstützt der Touring Club der Schweiz als grösster Automobilverband das Referendum nicht.
Hingegen mobilisieren der Schweizerische Radfahrerbund (SRB) und der Arbeiter-Radfahrerbund (ARB) als Referendumsführer der ersten Stunde konsequent und entschlossen gegen die Vorlage. Der Hauptgrund für ihre Ablehnung sind in erster Linie die bisherigen Kontrollschilder mit den bis zu 4 cm grossen Registrierungsnummern (beinahe wie bei Autos). Diese eindrückliche Machtdemonstration der Radfahrerverbände wird sich einschneidend auf die Ausgestaltung des nächsten Versuchs, 1932 ein Strassenverkehrsgesetz zu erlassen, auswirken.
Andere Gründe für die Ablehnung gab es im Kanton Graubünden. Dort gilt bis 1925 ein in Europa einzigartiges Fahrverbot für Motorfahrzeuge. Erst nach zehn gescheiterten Versuchen an der Urne, stimmt der Bündner Souverän am 21. Juni 1925 knapp einer Vorlage zu, die das Befahren der Strassen mit Autos bis acht Plätzen erlaubt. Nun droht mit dem neuen Bundesgesetz die Aufhebung dieser Limite und die Emotionen kochen aufs Neue hoch (Bild: 1927 Graubünden Strassengesetz Nein).
Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen
Bild: Rätisches Museum Chur, Adrian Michael, Wikimedia