1932 LU Erträge und Lösungsvorschläge zu Bundesgesetz-Problemen K
1932 LU Erträge und Lösungsvorschläge zu Bundesgesetz-Problemen
Da die Vollziehungsverordnung zum “Bundesgesetz über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr”, welches am 1. Januar 1933 in Kraft tritt noch nicht vorliegt, wendet sich das Amt für Automobilwesen und Handelspolizei des Kantons Luzern am 4. Oktober 1932 mit interessanten Fakten und konkreten Vorschlägen an das Militär- und Polizeidepartment Luzern. In dem 5-seitigen und äusserst aufschlussreichen Schreiben geht es ausschliesslich um den Bereich der Fahrräder [DOKUMENT].
Einleitend wird nochmals ausführlich dargestellt, weshalb Kontrollschilder mit einer Nummerierung für die Arbeit der Polizei unabdingbar sind. Bezüglich der vorgeschriebenen Kontrollen zur Sicherstellung, dass die jährlichen Gebühren bezahlt wurden, wird bildhaft beschrieben, wie die Radfahrer mehrmals jährlich zur Überprüfung des Ausweises angehalten werden müssten und dass die Radfahrer dieses Vorgehen als Belästigung empfinden.
Als Lösung wird vorgeschlagen, dass im Gegensatz zu den bisherigen grossen Ziffern nur noch 5mm grosse Kontrollnummern, wie bei den Ordonanz-Gewehren, angebracht werden. Das Amt ist der Meinung, dass diese kleinen Ziffern nicht mit dem Bundesgesetz im Wiederspruch stehen. Dieser grosszügigen Auslegung schiebt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) bereits im kommenden Monat, mit einem Schreiben an die Regierungen der Kantone, den Riegel [DOKUMENT].
Anschliessend folgt ein sehr detaillierter Finanzteil, welcher aufzeigt, dass der Netto-Ertrag aus 40’000 Fahrradkennzeichen bei Beschaffungskosten der Velonummern von rund CHF 10’000 jährlich rund CHF 145’000 beträgt. Nun wird die Befürchtung geäussert, dass die Mehrzahl der Radfahrer der Meinung ist, dass mit dem neuen Bundesgesetz Kontrollschilder und Gebühren wegfallen werden. Man ist der Überzeugung, dass sich sämtliche organisierten Radfahrer-Verbände mit aller Energie für die Erreichung dieses Ziels einsetzen werden.
Eine kreative Lösung dieses Problems sieht das Amt in einem «gewissen Entgegenkommen» des Kantons, indem zu den bisherigen Gebühren von CHF 4.00 pro Fahrrad, ohne Aufschlag eine obligatorische Haftpflichtversicherung eingeführt wird. Dies koste gemäss Offerte der «Zürich» CHF 1.50 pro Fahrrad oder insgesamt rund CHF 60’000. Danach blieben dem Staate immer noch ein Netto-Ertrag aus den Fahrradgebühren von rund CHF 100’000 pro Jahr. Eine echte Win-Win-Situation, die zum Erfolg führen wird.
Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen