1932 EJPD – Die Erfindung des Erkennungszeichens
1932 EJPD – Die Erfindung des Erkennungszeichens
Mit Schreiben vom 25. November 1932 kündigt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD den Regierungen der Kantone die Zustellung der gedruckten Vollziehungsverordnung zum “Bundesgesetz über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr” [DOKUMENT], auf Anfang Dezember 1932 an. Diese tritt ebenfalls am 1. Januar 1933 in Kraft. Bei dieser Gelegenheit klärt das EJPD auch über die genauere Auslegung der Übergangsfristen für Fahrradkennzeichen auf.
Auch mit diesem Brief wird zweifelsfrei definiert, dass (soweit vorgesehen) nummerierte Kontrollschilder ausschliesslich durch unnummerierte Erkennungszeichen ersetzt werden können. Der zweckneutrale Begriff «Erkennungszeichen» wird an dieser Stelle im Zusammenhang mit Fahrradkennzeichen erstmals verwendet.
Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen