1933 EJPD Umfrage Äusseres Kennzeichen für Haftpflichtversicherung

1933 EJPD Umfrage Äusseres Kennzeichen für Haftpflichtversicherung

 

Das EJPD hebt das Versteckspiel auf einen höheren Level.

Weshalb sich die Polizei-Abteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD am 10. Oktober 1933, kaum ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Bundesgesetztes, mit einer Umfrage an die Kantone richtet, ist aus dem Schreiben auf den ersten Blick nicht ersichtlich. Erst bei genauerem Hinsehen wird, aufgrund der Einleitung in der ausdrücklich festgestellt wird, dass die Kantone gemäss Artikel 31 zwar die obligatorische Haftpflichtversicherung einführen können, doch gemäss Art. 32 die Radfahrer von der Führung eines nummerierten Kontrollschildes befreit sind, der Zusammenhang klar. Offenbar fragt sich inzwischen auch das EJPD, wie die Kantone mit dem Nummerierungs-Verbot in der Praxis umgehen.

Während der Vorbereitung des Gesetzes haben sich alle Kantone bei verschiedensten Gelegenheiten dezidiert für die Beibehaltung der Fahrradkennzeichen sowie deren Nummerierung ausgesprochen. Die Kantone haben bei jeder Gelegenheit dargelegt, dass sie ohne diese beiden Kontroll-Elemente der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht mehr sinnvoll nachkommen können

Nach dem 1927 gescheiterten Bundesgesetz wurden alle wichtigen Anliegen der Kantone bezüglich der Kontrolle der Fahrräder bzw. der Radfahrer aus referendumspolitischen Erwägungen über Bord geworfen. Dabei wurde aus Sicht der Polizeiorgane gegenüber den bisher geltenden Bestimmungen der Konkordate nicht nur ein enormer Rückschritt gemacht, sondern es wurde mit dem Aussparen der Themen rund um das Fahrradkennzeichen ein eigentliches Regulierungs-Vakuum geschaffen. Nun kann es das EJPD nicht wirklich erstaunen, dass die Kantone nach Mittel und Wegen suchen dieses Vacuum wieder zu füllen.

Das EJPD erahnt, dass die Sache zu entgleiten droht. Vermutlich hat man davon Wind bekommen, dass es im Land aktiven Widerstand gegen das Nummerierungs-Verbot gibt. Nun will man sich ein Bild machen, wie ernst die Lage ist. In Bern möchte man eigentlich wissen, ob es Kantone gibt, die trotz des Nummerierungs-Verbots eine Nummerierung ihrer Fahrradkennzeichen vorsehen. Aus welchen Gründen auch immer, entschliesst man sich jedoch für eine offene Fragestellung. Also will das EJPD lediglich wissen, welches äussere Kennzeichen für die Kontrolle einer ggf. vom Kanton obligatorisch eingeführten Haftpflichtversicherung vorgesehen wird. Damit macht das EJPD den Raum für den weiteren Verlauf des Versteckspiels weit auf. In den kommenden Jahren werden alle Kantone diese Aufforderung des EJPD zum Versteckspiel in verschiedensten Variationen annehmen. Am Beispiel von Luzern werden wir sehen, wie virtuos man dieses Spiel spielen kann (siehe weiter unten).

Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen