1935 AG Postulat zur Wieder-einführung nummerierter Kontrollschilder K

1935 AG Postulat zur Wiedereinführung nummerierter Kontrollschilder

 

Am 20. September 1934 reicht Nationalrat Emil Nietlispach (CVP Aargau) eine Motion mit folgendem Wortlaut ein:

Der Bundesrat wird eingeladen eine Revision des geltenden Bundesgesetzes über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr in die Wege zu leiten, im Sinne der Wiedereinführung: 

  1. gewisser Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Motorfahrzeuge, insbesondere für Motorlastwagen, welche letzteren die bundesrätliche Verordnung zu grosse Fahrgeschwindigkeiten einräumt.
  2. der nummerierten Kontrollschilde für Fahrräder.

Die Motion ist, den Motionär inbegriffen, von 65 Nationalräten unterzeichnet.

Nietlispach bezieht sich unteranderem auch auf die Stellungnahme der Polizeidirektorenkonferenz vom Oktober 1934 [DOKUMENT] womit klar ist, dass auch er sich nicht für die Einführung einer kleinen Nummerierung, sondern für die Wiedereinführung des Kontrollschilds mit der grossen Nummerierung, wie dieses bis 1932 üblich war, einsetzt [BILDER].

Am Dienstag 26. März 1935, präsentiert Nietlispach seine Motion vor 171 Nationalräten sowie dem Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartment EJPD, Bundesrat Johannes Baumann. Wir können davon ausgehen, dass die Sicht von Nietlispach auf die verfahrene Situation von der grossen Mehrheit der übrigen Mitglieder des Nationalrats geteilt wird. Denn nach seinem Referat wandelt er, auf Antrag des Bundesrats, seine Motion in ein Postulat um, welches vom Nationalrat ohne Gegenstimme angenommen und zur weiteren Bearbeitung an den Bundesrat überwiesen wir.

Die Erklärungen von Nietlispach sind engagiert, treffend, ausführlich, interessant und durchaus auch humorvoll, obgleich er mit einem Witz abschliesst, welcher in unserer Zeit mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Shitstorm mit Rücktrittsforderungen führen würde.

Doch machen Sie sich selbst ein Bild; hier finden Sie ein paar Müsterli: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen