1935 AG Postulat zur Wieder-einführung nummerierter Kontrollschilder K

1935 AG Postulat zur Wieder-einführung nummerierter Kontrollschilder
Am 20. September 1934 reicht Nationalrat Emil Nietlispach aus dem Kanton Aargau eine Motion mit folgendem Wortlaut ein:
Der Bundesrat wird eingeladen eine Revision des geltenden Bundesgesetzes über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr in die Wege zu leiten, im Sinne der Wiedereinführung:
- gewisser Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Motorfahrzeuge, insbesondere für Motorlastwagen, welche letzteren die bundesrätliche Verordnung zu grosse Fahrgeschwindigkeiten einräumt.
- der nummerierten Kontrollschilde für Fahrräder.
Die Motion ist, den Motionär inbegriffen, von 65 Nationalräten unterzeichnet.
Am Dienstag 26. März 1935, präsentiert Nietlispach seine Motion vor 171 Nationalräten sowie dem Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartment EJPD, Bundesrat Johannes Baumann. Wir können davon ausgehen, dass die Sicht von Nietlispach auf die verfahrene Situation von der grossen Mehrheit der übrigen Mitglieder des Nationalrats geteilt wird. Denn nach seinem Referat wandelt er, auf Antrag des Bundesrats, seine Motion in ein Postulat um, welches vom Nationalrat ohne Gegenstimme angenommen und zur weiteren Bearbeitung an den Bundesrat überwiesen wird.
Die Erklärungen von Nietlispach sind engagiert, ausführlich, interessant und durchaus auch humorvoll. Hier ein paar Müsterli:
- Sie erinnern sich gewiss daran, dass das im Jahre 1927 verworfene Automobilgesetz u.a. mit dem Schlagwort “nummerierte Eidgenossen” bekämpft wurde und dass wir hier in diesem Ratssaal wie beim Ständerat aus rein referendumstaktischen Gründen die Abschaffung der nummerierten Kontrollschilder beschlossen haben.
- Man hatte, wie Herr Nationalrat Walther-Luzern hier damals laut Stenogramm erklärte, die Radfahrer als eine Art Prätorianer-Kohorte zum Durchbringen des Automobilgesetzes engagieren wollen.
- Selbstverständlich galt die Opposition der Radfahrer nicht dem Nummernschild, sondern der Velogebühr.
- In Bezug auf die Nachteile für die Allgemeinheit brauche ich nur auf die Schlussnahme der schweizerischen Polizeidirektorenkonferenz vom Oktober 1934 zu verweisen, die einstimmig und mit allem Nachdruck die Einführung der nummerierten Kontrollschilder verlangt hat, deshalb, weil die Abschaffung für die Kontrolle schädlich, ja geradezu unerträglich ist; die Kontrolle versagt bei Unfällen, die durch Velos verursacht werden und auch bei allfälligen Strafuntersuchungen.
- Bei uns im Kanton Aargau beispielsweise sind die Bezirksämter zu den reinsten Arsenalen verloren gegangener und gestohlener Velos geworden. Kürzlich wusste die Presseagentur zu melden, dass beispielsweise auf dem Lohnhof in Basel nicht weniger als 500 gestohlene Velos sich vorfinden, deren Eigentümer sich nicht wieder ausfindig machen lassen.
- Einzelne findige Kantone haben bereits schon einen gewissen Ausweg gefunden; sie haben es verstanden, dem Bundesgesetz ein Schnippchen zu schlagen durch die Einführung einer ganz kleinen Kontrollnummer.
- Ein Bundesrichter, der mündlich über die Zulässigkeit befragt worden ist, soll geantwortet haben, das sei zur Hälfte zulässig und zu 50% bedeute es eine Gesetzesverletzung.
- Wenn die Verhältnisse so liegen, dass ein Gesetz nur noch dadurch gehalten werden kann, dass man Massnahmen trifft, die zu 50% eine Gesetzesverletzung bedeuten, dann ziehe ich die Revision dieses Gesetzes einer solchen Gesetzesinterpretation vor.
- Wenn die Behörden, die zur Anwendung des Gesetzes verpflichtet sind, die die Rechtshandhabung zu überwachen haben, zu Massnahmen schreiten müssen durch die Unzweckmässigkeit des Gesetzes, die zu 50% als Gesetzesbruch bezeichnet werden müssen, wie will man da von einem einfachen Bürger Respekt vor dem Gesetz erwarten dürfen? Man hat mir gestern noch gesagt, das mache nichts, es handle sich nur um eine ganz kleine Nummer, und wenn hier eine Gesetzesverletzung vorliege, so sei es nur eine ganz kleine Gesetzesverletzung. Das hat mich an die Antwort erinnert, die eine Frauensperson einmal vor Gericht gegeben hat, die sagte, als der Präsident sie fragte, ob sie schon ein Illegitimes geboren habe, ja, aber nur ein ganz kleines.
Anschliessend anerkennt Bundesrat Baumann, dass der Wegfall dieser Schilde zweifellos war kein Fortschritt war. Dies sei auch die Ansicht der Polizeidirektoren, die seither keine Konferenz haben vorbeigehen lassen, ohne sich dazu zu äussern und ihre Wiedereinführung zu verlangen. Weiter führt Baumann aus: «Nachdem aber erst zwei Jahre verflossen sind seit der Beseitigung der nummerierten Kontrollschilder und heute noch ein schwer zu überwindender Widerstand gegen ihre Wiedereinführung festzustellen ist, hält es der Bundesrat für verfrüht, sich schon jetzt auf die Wiedereinführung festzulegen. Der Bundesrat ersucht die Antragsteller, ihre Motion in ein Postulat umzuwandeln. Er ist bereit ein solches Postulat zur Prüfung entgegenzunehmen und bittet den Rat, von seinen durch mich vorgetragenen Erklärungen in zustimmendem Sinne Kenntnis zu nehmen.»
Den vollen Wortlaut des Protokolls finden Sie hier [DOKUMENT].
Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen