1934 Justiz- und Polizeidirektoren wollen Kontrollschild zurück K

1934 Justiz- und Polizeidirektoren wollen Kontrollschild zurück

 

Am 12. und 13. Oktober 1934 findet in Sion, im Hotel de la Paix die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren statt. Nebst 21 kantonalen Direktoren ist auch der erste Appenzeller Bundesrat Johannes Baumann, seines Zeichens Leiter des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD zugegen.

Das aller erste Traktandum nach dem Protokoll ist die «Wiedereinführung der Fahrradnummernschilder». Die Formulierung des Traktandums ist aus heutiger Sicht verwirrend. Wir erinnern uns. Am 1. Januar 1933 tritt das “Bundesgesetz über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr” in Kraft. Dieses verbietet nicht die Fahrradkennzeichen, sondern unter dem Titel «Ausschluss des nummerierten Kontrollschildes» werden die Radfahrer von der Führung eines nummerierten Kontrollschildes befreit. Da sämtlich Kantone auch in den Jahren 1933 und 1934 Fahrradkennzeichen ausgegeben haben, geht es hier also einmal mehr nicht um die Kennzeichen, sondern um die Wiedereinführung deren Nummerierung.

Sämtliche Kantone sprechen sich klar für die Wiedereinführung der Nummerierung aus. Die Hauptargumente sind auch hier die Eruierung des Besitzers von verlorenen und gestohlenen Velos sowie die Identifikation des Radfahrers bei Verstössen und Unfällen. Nach Meinung des Vorsitzenden, Regierungsrat Altwegg, aus dem Kanton Thurgau sollte erwogen werden ohne Gesetzesänderung ans Ziel zu gelangen, also eine kleine Nummer vorzusehen, die für den Radfahrer die ominöse Nummerierung auch nach aussen im Sinne der früher auf Distanz lesbaren Nummer auf dem Schild verhindert und doch bei Diebstählen und Unfällen gute Dienste leisten kann. Dabei vergisst Altwegg offenbar, dass einige Kantone diese kleine Nummer bereits eingeführt haben und diese vom EJPD klar als gesetzeswidrig angesehen wird. Also würde damit der Widerspruch zwischen dem Bundesgesetz und der Praxis nicht aufgelöst, denn das Gesetz unterscheidet nicht zwischen grosser und kleiner Nummerierung.

Den weiteren Verlauf des äusserst interessanten Austausches der Justiz- und Polizeidirektoren finden Sie hier: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen