1934 LU Luzern ruft die Versicherungsnummer ins Leben K

1934 LU Luzern ruft die Versicherungsnummer ins Leben

 

Die Rüge des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD vom 6. Juni 1934, bezüglich der Nummerierung der Fahrradkennzeichen, an Polizeidepartement des Kantons Luzern, kommt, wird wie zu erwarten war, schlecht an: «Wir haben denn auch nicht ohne ein gewisses Befremden festgestellt, dass die oberste Vollziehungsbehörde des Bundes sich um unser kanzleitechnisches Registratursystem interessiert.»

Zur Überprüfung der Situation werden interne Abklärungen in Auftrag gegeben. Das fünfseitige Rechtsgutachten vom 1. Oktober 1934 zuhanden des Militär- und Polizeidepartments des Kantons Luzern versucht das Problem der Nummerierung der Fahrradkennzeichen mit einem neuen Ansatz zu lösen. Zu diesem Zweck wird in Luzern der Begriff «Versicherungsnummer» kreiert, wie er 24 Jahre später, 1958 vom revidierten Bundesgesetz über den Strassenverkehr (SVG) übernommen wird. Leider wird der Artikel 32 des Bundesgesetzes «Ausschluss des nummerierten Kontrollschildes», um den es hier geht, im gesamten Schreiben fälschlicherweise aber konsequent mit «31» zitiert.

Wie man sich die Dinge in Luzern raffiniert und mit einer gewissen Freude am Spiel zurechtliegt, erfahren Sie hier in allen Einzelheiten: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen