1936 TG Thurgauer Geheimcode wird geknackt

1936 TG Thurgauer Geheimcode wird geknackt

 

Der im Kanton Thurgau auf den Velonummern der Jahre 1935 bis 1937 angebrachte «Geheimcode» blieb bis nach Veröffentlichung der ersten Version dieser Dokumentation ein Rätsel. Auch das Staats­archiv des Kantons Thurgau findet dazu keine Antworten. Erst mit einem zufälligen Fund im Staats­archiv des Kantons Zürich am 27. März 2024 konnte der Code geknackt werden.

Auf eine Umfrage des Kantons Zürich vom 23. November 1936 zum Thema Nummerierung nimmt die Abteilung Automobilkontrolle des Polizei-Departements, Kanton Thurgau, bereits am folgenden Tag Stellung. Im Brief wird ausführlich beschrieben, was man sich hat einfallen lassen, nachdem das neue Bundesgesetz ab dem 1. Januar 1933 das nummerierte Kontrollschild in Artikel 32 ausdrücklich ausschliesst.

Wie in allen anderen Kantonen steht man auch im Thurgau vor dem Dilemma, dass einerseits die Nummerierung nun verboten ist und man andererseits, insbesondere zur Zuweisung wiederge­fundener Velos, auf ein offizielles Identifikationsmerkmal am Fahrrad angewiesen ist. Der Kanton Genève löst das Problem ab 1934, indem er die Kontrollschilder, wie bis 1932 schweizweit üblich, wieder auf der Vorderseite mit einer Nummer versieht. Andere Kantone verstecken die Nummer auf der Rückseite des Schildes. Beide Lösungen verstossen gegen Bundesgesetz, weshalb die Mehrheit der Kantone zu diesem Zeitpunkt noch ganz auf eine Nummerierung verzichtet. Zu diesen gehört auch der Kanton Thurgau. Für die Jahre 1933 und 1934 wird dort eine unnummerierte Banderole ausgegeben [BILDER].

Allerdings ist das Problem der nicht zuweisbaren Fahrräder derart gross, dass man sich im Kanton Thurgau für das Jahr 1935 eine schweizweit einzigartige Codierung einfallen lässt, welche nicht gegen das Bundesgesetz verstösst und trotzdem eine einigermassen klare Zuweisung gefundener Velos ermöglicht.

Wie dieses Problem gelöst wird erfahren Sie hier: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen