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1938 SO: Solothurn schlägt Konkordat Freizügigkeit für Radfahrer vor
Anlässlich der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren vom 21. und 22. Oktober 1938 in Genf, stellt Dr. Stampfli, Polizeidirektor des Kantons Solothurn, seinen Entwurf für ein Konkordat über die Freizügigkeit der Radfahrer, einer Gegenrechtserklärung im Sinne der gegenseitigen Anerkennung des Fahrradausweises und der Haftpflichtversicherung im Jahr eines Wohnortswechsels, vor (Traktandum 3) [DOKUMENT].
Trotz aller Bemühungen einzelner Kantone und Vorschlägen der Chefs der kantonalen Motorfahrzeugkontrollen sowie der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren wird die Vereinheitlichung der Haftpflichtversicherung für Fahrräder erst per 1. Januar 1960 mit dem neuen über den Strassenverkehr (SVG) verwirklicht werden.
Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen