1938 Vereinigung MFK will Haftpflicht für Velos vereinheitlichen K

1938 Vereinigung MFK will Haftpflicht für Velos vereinheitlichen

 

Nachdem die Haftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge mit dem Bundesgesetz über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr seit 1933 obligatorisch ist, überlässt es dieses Gesetz den Kantonen eine solches Obligatorium für Fahrräder einzuführen.

Am 10. Mai 1938 hat die Vereinigung der Chefs der kantonalen Motorfahrzeugkontrollen eine schriftliche Umfrage bei ihren Mitgliedern gestartet. Mit Rundschreiben vom 12. Oktober 1938 bzw. mit dessen Beilage werden nun die Ergebnisse publiziert. Auf eidgenössischer Ebene kommt das Obligatorium erst 1960 mit dem Bundesgesetz über den Strassenverkehr (SVG). Die Tabelle am Ende des Schreibens listet auf, wie diese aktuell in jedem Kanton ausgestaltet sind.

Die Vereinigung zeigt auf, welche Probleme sich aus den zum Teil erheblichen Unterschieden ergeben und möchte die kantonalen Lösungen mit konkreten Vorschlägen vereinheitlichen [DOKUMENT].

Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen