1939 EJPD Wiedereinführung Kontrollschild – Umfrage K
1939 EJPD Wiedereinführung Kontrollschild – Umfrage
Ausgehend von einer Anfrage der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren vom 21. und 22. Oktober 1938 in Genf macht das Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement EJPD am 15. Juni 1939 bei den Regierungen der Kantone eine Umfrage betreffend das Vorgehen bei Kantonswechsel von Radfahrern. In erster Linie geht es dabei um die Probleme, welche sich durch die in den Kantonen sehr unterschiedlich geregelte Deckungen der Haftpflichtversicherung ergeben [DOKUMENT].
Am Schluss des Schreibens (ab Seite 4 untern) werden dann auch noch die Fahrradkennzeichen zum Thema: «Unsere Ausführungen wären nicht vollständig, würden wir nicht noch auf die Möglichkeit hinweisen, die im vorstehenden Absatz namhaft gemachten Vorschriften durch Abänderung und Ergänzung des MFG zu erlassen. Bei dieser Gelegenheit könnte dann auch die von verschiedenen Seiten geforderte Wiedereinführung des nummerierten Kontrollschilds für Fahrräder ins Auge gefasst werden.» Die Formulierung «könnte ins Auge gefasst werden» ist einmal mehr Ausdruck des Versteckspiels, auf das sich fast alle Beteiligten vor sieben Jahren stillschweigend geeinigt haben.
Bei der Lancierung dieser Umfrage muss sich das EJPD völlig bewusst sein, dass die Fahrradkennzeichen zu diesem Zeitpunkt bereits in 23 Kantonen wieder mit einer Nummer versehen sind (Aargau und Zürich folgen 1941) [DOKUMENT]. Dieser Umstand hätte dem EJPD die Möglichkeit geboten, die Kräfte von der Wiedereinführung des ehemaligen und von den meisten Radfahrern gehassten Kontrollschilds mit der grossen Nummerierung auf die in der Praxis inzwischen üblichen Fahrradkennzeichen mit der kleineren Nummerierung umzulenken. Diese Entspannung wäre einfach zu erreichen gewesen, indem das EJPD Artikel 32 des Bundesgesetzes über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr MFG eine grosszügigere Auslegung gegeben hätte. Um diese Legalisierungs-Chance zu packen benötigt das EJPD nochmals zwei Jahre.
Wir werden sehen, was es bedeutet, wenn die Mühlen beim EJPD wirklich langsam mahlen. Die Praxis der Kantone wird erst 19 Jahre später im neuen Bundesgesetz von 1958 abgebildet. Deshalb sieht der Entwurf für ein Konkordat (statt einer Revision des Bundesgesetzes) im Anhang denn auch ein Fahrradkennzeichen vor, welches lediglich den Namen des Kantons und die Jahreszahl trägt.
Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen