1943 BS Die Erfindung der unnummerierten Nummer
1943 BS die Erfindung der unnummerierten Nummer
Eine weitere Stilblühte der ganz besonderen Art zum Thema Nummerierung, bringt der Kanton Basel-Stadt am 29. Dezember 1942, mit der Änderung und Ergänzung der Verordnung vom 28. Dezember 1932 betreffend die Ausführung des Bundesgesetztes über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr hervor (unser Favorit). Die beschriebenen Änderungen treten per 1. Januar 1943 in Kraft [DOKUMENT].
Währenddessen es die meisten Kantone seit der Einführung des neuen Bundesgesetztes vermeiden, in ihren Verordnungen in irgendeiner Weise auf die Nummerierung bzw. die Nicht-Nummerierung ihrer Fahrradkennzeichen einzugehen [siehe Zürich 1944], beschreitet man in Basel-Stadt einen völlig neuen Weg. In Artikel 3 ist zu lesen: «Zum Nachweis, dass für Fahrrad und Fahrradanhänger die vorgeschriebene Versicherung besteht, werden diese Fahrzeuge vom Polizeiinspektorat mit unnummerierten Kennzeichen versehen, die alljährlich zu erneuern sind». Solange man nicht weiss, wie dieser Artikel in der Praxis umgesetzt wird, ist er vermutlich schweizweit einmalig, doch bleibt die Formulierung inhaltlich völlig unauffällig. Überrascht ist man erst, wenn man weiss, dass im Kanton Basel-Stadt die Fahrradkennzeichen seit 1939, mit der Umstellung von der Banderole auf Alu-Schilder, auf der Vorderseite mit einer Nummer versehen sind [BILD]. Nun staunt der Laie und die Fachfrau wundert sich!
Die nun folgenden Gedankengänge des Regierungsrats von aus Basel-Stadt sind wirklich erstaunlich. Weshalb, erfahren Sie hier: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen