1943 BS die Erfindung der unnummerierten Nummer

1943 BS die Erfindung der unnummerierten Nummer

 

Eine weitere Stilblühte zum Thema Nummerierung bringt der Kanton Basel-Stadt am 29. Dezember 1942 mit der Änderung und Ergänzung der Verordnung vom 28. Dezember 1932 betreffend die Ausführung des Bundesgesetztes über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr hervor. Die Änderungen treten per 1. Januar 1943 in Kraft.

Währenddessen die meisten Kantone seit der Einführung des neuen Bundesgesetztes vermeiden, in ihren Verordnungen in irgendeiner Weise auf die Nummerierung bzw. die Nicht-Nummerierung ihrer Fahrradkennzeichen einzugehen [siehe Zürich 1944], beschreitet man in Basel-Stadt einen völlig neuen Weg. In Artikel 3 ist zu lesen: «Zum Nachweis, dass für Fahrrad und Fahrradanhänger die vorgeschriebene Versicherung besteht, werden diese Fahrzeuge vom Polizeiinspektorat mit unnummerierten Kennzeichen versehen, die alljährlich zu erneuern sind». Solange man nicht weiss, wie dieser Artikel in der Praxis umgesetzt wird, bleibt die Formulierung völlig unauffällig. Überrascht wird man erst, wenn man weiss, dass im Kanton Basel-Stadt die Fahrradkennzeichen seit 1939, mit der Umstellung von der Banderole auf Alu-Schilder, auf der Vorderseite mit einer Nummer versehen sind [BILD]. Da staunt der Laie und die Fachfrau wundert sich!

Vermutlich stützt sich Basel hier auf das Rundschreiben des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD vom 27. November 1941 ab, mit welchem das EJPD den Kantonsregierungen Empfehlungen zum Thema «Fahrradverkehr» abgibt [DOKUMENT]. Darin kommt das EJPD der Praxis der Kantone entgegen und definiert, dass ein Fahrradkennzeichen mit einer kleinen Nummerierung kein «eigentliches Nummernschild» im Sinne von Artikel 32 MFG ist und deshalb auch nicht gegen das Bundesgesetz verstösst. Daraus leitet der Kanton Basel-Stadt nun offenbar ab, dass eine kleine Nummerierung auch keine «eigentliche Nummerierung» ist. Sinngemäss lässt sich diese Schlussfolgerung sicherlich nachvollziehen. Doch bezüglich der Verwendung der deutschen Sprache befinden wir uns hier schon jenseits des Grenzbereichs. Oder verarbeitet man im Kanton-Basel-Stadt den jahrelangen Ärger über den Nummerierungs-Konflikt mit dem EJPD bewusst mit einem legislativen Schuss Sarkasmus, um dem rigiden Ernst der Sache mit etwas Humor die Spitze zu brechen?

Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen