1943 SG Postulat Wieder-einführung nummerierter Kontrollschilder

1943 SG Postulat zur Wiedereinführung nummerierter Kontrollschilder

 

Am 12. Juni 1942 reicht Nationalrat Josef Riedener, CVP St. Gallen eine Motion «Wiedereinführung der Fahrradkontrollnummer» ein. Aus der Begründung seiner Motion wird durch die Begriffe wie «Verwilderung» und «Täterschaft» klar, dass es auch ihm um die Wiedereinführung der grossen, von Weitem erkennbaren Kontrollnummer geht:

Die Verkehrsdisziplin hat einerseits zufolge der starken Zunahme der Velobenützer, anderseits zufolge des mit dem reduzierten Automobilverkehr verbundenen Gefühls, verminderten Verkehrsgefahren ausgesetzt zu sein, bedenklich gelitten. Eine wirksame Bekämpfung der zunehmenden Verwilderung des Strassenverkehrs ist aber nicht möglich, solange die Velos nicht wieder eine Kontrollnummer führen müssen. Die Wiedereinführung einer solchen läge übrigens im Interesse der Velofahrer selbst, da heute die Velodiebstähle sich in starkem Masse mehren und die Feststellung der Täterschaft durch das Fehlen der Kontrollnummer sehr erschwert wird …

Rieder wandelt seine Motion am 1. April 1943 in ein Postulat um, welches vom Nationalrat angenommen wird. In der «Übersicht der Verhandlungen der Bundesversammlung zur Frühjahrsession 1943» wird dieses Postulat (Geschäft 42, Seite 13) bereits als «erledigt» gekennzeichnet (Seite 2) [LINK].

Im Bericht des schweizerischen Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1944 vom 29. März 1945 schreibt die Bundeskanzlei: Mit Rücksicht darauf, dass eine Gesamtrevision der eidgenössischen Gesetzgebung über den Automobil- und Fahrradverkehr nach dem Kriege in Aussicht genommen wird, ist die Kommission zum Schluss gekommen, dass eine Teilrevision im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht als tunlich erscheint. Dagegen hat sie in Fühlungnahme mit dem Departement «Richtlinien für den Erlass einheitlicher Vorschriften durch die Kantone über die Haftpflichtversicherung der Radfahrer und den Fahrradverkehr» herausgegeben, deren Durchführung gestatten dürfte, Erfahrungen für eine zukünftige eidgenössische Regelung zu sammeln [DOKUMENT].

Am 24. Juni 1955 veröffentlicht der Bundesrat seine Botschaft zum neuen Bundesgesetz über den Strassenverkehr (SVG), welches am 1. Januar 1960, in Kraft tritt (siehe weiter unten). Es schreibt Fahrradkennzeichen mit einer ca. 5 mm grossen Nummerierung vor: «Am unteren Rand ist auf einem 0,8 cm hohen Streifen ohne Belag eine kleine, farblose Versicherungsnummer eingeprägt» (Anhang 3 der Verordnung über Haftpflicht und Versicherungen im Strassenverkehr) [DOKUMENT].

Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen