1960 Lucifer und die vergessene Lochung
1960 Lucifer und die vergessene Lochung
Obwohl die Verordnung über Haftpflicht und Versicherungen im Strassenverkehr vom 20. November 1959 [DOKUMENT] die Beschaffenheit des Fahrradkennzeichens bis zur Strichstärke der verschiedenen Schriften äusserst detailliert beschreib, gibt es noch verschieden Aspekte die noch nicht definiert sind:
- Die Kennzeichen sind aus Metall. Jedoch wird nicht vorgeschrieben aus welchem Metall sie hergestellt werden sollen. In der Praxis werden alle Kantone Velonummern aus Aluminium ausgeben.
- Zwar werden Höhe (8 cm) und Breite (5 cm) geregelt, jedoch gibt es keine Vorschriften über die Stärke des Kennzeichens. Hier gehen die Kantone unterschiedliche Wege. Einige Kantone geben massivere, andere sparsamere Alu-Velonummern aus.
- Nicht geregelt ist die Schriftfarbe der Buchstaben und Zahlen auf dem roten Belag. Diese wird noch zu reden und was den Kanton Tessin betrifft auch zu staunen geben.
- Dann fällt auf, dass das Muster-Bild des Fahrradkennzeichens «NE 1967; Versicherungsnummer 207493» in Anhang 3 (Figur 1) keine Lochung für die Befestigung der Velonummer am Fahrrad aufweist [BILD]. Diesem Versäumnis nimmt sich nun die Firma Lucifer an.
Bei der Firma Lucifer S.A. aus Carouge handelt es sich keineswegs, wie man vermuten könnte, um einen Hersteller von Fahrradkennzeichen, sondern bei Lucifer ist der Name Programm. Der Name „Lucifer“ ist eine direkte Übersetzung des griechischen „Phosphóros“: Der „Lichtträger“ setzt sich zusammen aus lateinisch lux („Licht“) und ferre („tragen“) und ist somit eine wörtliche Entsprechung des griechischen φωσφορος phosphoros („lichttragend“) [Wikipedia]. Also hat sich Lucifer auf die Produktion von Lichtträgern oder genauer auf elektrische Fahrradbeleuchtung spezialisiert.
Lucifer S.A. beabsichtigt ein Rücklicht herzustellen, auf welches das Nummernschild aufgeschraubt werden kann. Dieses Vorhaben bedingt jedoch eine Normierung der Lochung der Velonummern in sämtlichen Kantonen, da andernfalls das Kennzeichen nicht auf die Konstruktion des Rücklichts passt. Die Eidgenössische Polizeiabteilung, Unterabteilung Strassenverkehr, sieht zwar die Notwendigkeit einer solchen Normierung, hat jedoch keine Zeit sich damit zu befassen. Deshalb empfiehlt sie Lucifer, sich direkt an die Kantone zu wenden.
Also schreibt Lucifer die Kantone am 29. April 1960 an, stellt ihnen eine genaue Skizze der vorgesehenen Norm für die verschiedenen Produzenten zu und bittet um Rückmeldung. Die Norm sieht zwei im Kennzeichen eingemittete Lochungen übereinander vor. Die obere liegt 5 mm die untere 38 mm unterhalb des oberen Randes.
Rückmeldungen der Kantone liegen uns keine vor. Jedoch ergeben unsere Nachmessungen, dass sich die von Lucifer vorgeschlagene Norm für die Lochungen in sämtlichen Kantonen sowie im Fürstentum Liechtenstein durchgesetzt hat. Damit ist eine weitere Norm-Lücke geschlossen. Allerdings findet die Normierung der Lochungen nie Eingang in ein Gesetz oder eine Verordnung.
Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen