1962 Layout-Position von Jahr und Kanton wird bei MFK Thema
1962 Layout-Position von Jahr und Kanton
Am 30. Oktober 1962 diskutieren auch die Chefs der kantonalen Motorfahrzeug-Kontrollen die Hintergrundfarbe der Fahrradkennzeichen. Dabei kommen sie bezüglich der besseren Lesbarkeit der Velonummern zum selben Schluss wie bereits ihre Kollegen von der Polizei. Die Hintergrundfarbe soll Rot bleiben. Der bereits in der Praxis angewendete jährliche Wechsel der Schriftfarbe wird unterstützt.
Weitaus interessanter, ja wegweisend ist jedoch der Vorschlag von H. Pfister. Er oder sie ist der Meinung, dass das System: «wie es z.B. der Kanton Thurgau anwendet, wo in einem Jahr die Jahreszahl unter dem Kantonszeichen und im anderen Jahr über dem Kantonszeichen angebracht wird» besser ist als der Wechsel der Schriftfarbe [DOKUMENT].
Wie H. Pfister selbst anführt, ist die Idee des Alternierens nicht neu, doch bringt der Vorschlag die Legalisierung ein Stück näher. Denn gemäss der Verordnung zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr, Anhang 3 ist klar vorgeschrieben, wo Kanton und Jahrgang ab dem 1. Januar 1961 zu stehen haben: «Oben sind die dem Kanton für seine Kontrollschilder zugeteilten Buchstaben, darunter die zwei letzten Ziffern der Jahreszahl erhaben eingepresst.»
Die ersten Kantone, welche bereits 1960 den Jahrgang über das Kürzel des Kantons gestellt haben sind Fribourg, Luzern, Neuchâtel, Thurgau, Vaud und Valais. Gemäss der Verordnung liegt die Kompetenz für die Ausgestaltung der Kennzeichen für 1960 noch bei den Kantonen. 1961 halten sich dann alle Kantone an die vorgeschriebene Positionierung [BILD]. 1962 übertritt der Kanton Tessin die Grenze dieser Vorschrift als erster (siehe unten).
Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen