1986 Abschaffung Velonummern – Nachfrage beim Bundesrat

1986: Abschaffung Velonummern – Nachfrage beim Bundesrat

 

Seitdem Nationalrat Kurt Schüle (FDP Schaffhausen) sein Postulat «84.924 – Fahrradkennzeichen. Verzicht» eingereicht hat [LINK], sind zwei Jahre vergangen, ohne dass sich der Bundesrat dazu geäussert hätte. Nun erhält das Anliegen der FDP Unterstützung von links. Denn für Nationalrat Silvio Bircher (SP Aargau) ist die zumutbare Wartezeit nun überschritten. Am 1. Dezember 1986 richtet er sich mit einer einfachen Anfrage an den Bundesrat, der das Postulat am 20. Februar 1985 angenommen hatte. Zwar lässt er die die Rubrik «Begründung» leer, doch wird aus dem Text seiner Anfrage klar, was ihn umtreibt. Er bezeichnet die Nummernschilder als Schikane für Benutzer und Verwaltung. Ausserdem wird damit die Förderung des Fahrradverkehrs beeinträchtigt. Nun möchte er vom Bundesrat wissen, bis wann der Nationalrat auf das Postulat Schüle eine Reaktion des Bundesrats erwarten darf:

86.730 – Einfache Anfrage. Abschaffung der Velonummern [LINK]

 Bundesrechtliche Vorschriften machen immer noch ein amtliches Kennzeichen für Velos nötig. Dies obwohl die Nummernschilder sowohl vom Benützer her wie auch für die Verwaltung zu einer unnötigen Schikane geworden sind. Auch von einer optimalen Förderung des Velofahrens her betrachtet bedeuten die Nummern einen Nachteil. Im Kanton Aargau konnte der Grosse Rat am 25. November 1986 auf eine entsprechende Dekretsrevision zur Abschaffung der Velogebühren nicht eintreten – obwohl er dies wollte – weil ihm die Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes für ein amtliches Kennzeichen im Wege standen. Ich frage deshalb den Bundesrat an, wann er die entsprechende Gesetzesrevision vorzulegen gedenkt resp. wann dem von uns überwiesenen Postulat Schüle Nachachtung verschafft werden soll?

Anlässlich der Umfrage des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD vom 21. September 1929 hatte der Kanton Basel-Land bereits damals vorgeschlagen die Erhebung von Gebühren für Fahrräder fallen zu lassen [DOKUMENT]. Mit der einfachen Anfrage von Nationalrat Bircher wird u.E. nun zum ersten Mal im Bundeshaus deklariert, dass ein Kanton (Aargau) offiziell bereit ist, auf die Einnahmen aus den Fahrradgebühren zu verzichten. Das war bisher Tabu und ist deshalb eine wirklich völlig neue und bemerkenswerte Situation. Die Bedeutung dieser Gebühren haben wir an einem Beispiel aus dem Jahr 1931 kurz untersucht (siehe weiter oben: 1931 Liechtenstein – Schweiz: Bedeutung der Velo-Erträge). Allerdings wären die Fahrradkennzeichen mit dem Verzicht auf die Gebühren noch nicht zwingend vom Tisch. Denn bisher dient die Velonummer den Kantonen auch zur Kontrolle, ob die Radfahrer die Prämie für die gemäss Bundesgesetz obligatorische Haftpflichtversicherung entrichtet haben.

Was der Bundesrat am 9. März 1987 darauf antwortet, erfahren Sie hier: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen