1988 FL Velonummer mit Postleitzahl in Verordnung K
1988 FL Velonummer mit Postleitzahl in Verordnung
Obwohl die Schweiz ein kleines Land ist, sind wir bekannt für lange politische Entscheidungsprozesse; ganz anders in Liechtenstein. Wie schon 1931 bei der Aufhebung von Fahrradsteuer und Fahrradkennzeichen zeigt uns das Fürstentum nochmals auf eindrückliche Art auf, wie man Kleinheit auch für äusserst effiziente Entscheidungsfindungen nutzen kann.
Während sich die Schweiz per 1. Januar 1989 auf den Wechsel zur Velovignette vorbereitet, geht man uns in Lichtenstein auf einem anderen Weg voraus. Die Umstellung findet dort bereits per 1. Januar 1987 statt. Die fürstliche Lösung freut vor allem auch die Sammler, denn im Gegensatz zur Schweiz bleiben unsere Nachbarn weiterhin bei den handfesten 8 x 5 cm grossen Schildern aus Aluminium. Doch statt der bisher üblichen Prägung mit den Buchstaben «FL» und dem zweistelligen Jahrgangähnlich wie in der Schweiz, lässt man sich bei dieser Umstellung etwas ganz Besonderes einfallen.
In der Landtagssitzung vom 2. Mai 1985 stellt der Abgeordnete Karlheinz Oehri die Anfrage, ob zur Förderung der Velofahrer und als Beitrag zur Umweltfreundlichkeit die Kosten für die Haftpflichtversicherung durch Land und Gemeinden übernommen werden können.
Zwei Jahre später, in der Landtagssitzung vom 27. April 1987 stellt Oehri zu seiner Anfrage fest: «In der Zwischenzeit hat sich hinsichtlich dieser Frage in unseren Gemeinden eine starke Eigendynamik entwickelt und einzelne Gemeinden übernahmen von sich aus diese Versicherungskosten für ihre Einwohner. Nach meinem Wissensstand wird das “Radtäfele”, wie es im Volksmund genannt wird, nun landesweit kostenlos abgegeben.»
Was der Abgeordnete Karlheinz Oehri nicht gewusst hat, erfahren Sie hier: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen