2012 Abschaffung Velovignette Änderungen Strassenverkehrsgesetz K

2012 Abschaffung Velovignette Änderungen Strassenverkehrsgesetz

 

Die Velovignetten (seit 1989), damit das Haftpflicht-Obligatorium für Fahrräder (seit 1933) und damit auch generell die Fahrradkennzeichen (seit 1894) werden in der ganzen Schweiz abgeschafft. Seit 1989 ist die Haftpflichtversicherung die letzte Berechtigung für das Überleben unserer Fahrradkennzeichen. Inzwischen ist man jedoch zur Überzeugung gelangt, dass über 90% der Bevölkerung bereits über eine private Haftpflicht-Versicherung verfügt und die Vignette damit zu einer unzweckmässigen doppelten Abdeckung desselben Risikos führt. Von der Idee bis zur Umsetzung dieser General-Abschaffung per 1. Januar 2012 werden gerade mal drei Jahre benötigt. Nachstehend durchleben wir diesen Tod mit Ansage in acht Episoden.

Am 12. Oktober 2011 beschliesst der Bundesrat die entsprechenden Änderungen zur Aufhebung der Vignettenpflicht auf Verordnungsebene. Sie treten ebenfalls auf den 1. Januar 2012 in Kraft. Ab diesem Datum müssen Fahrräder in der Schweiz keine Vignette mehr tragen. Für Schäden, die Radfahrer und Radfahrerinnen verursachen, werden künftig ihre privaten Haftpflichtversicherungen oder diese selber aufkommen müssen [Medienmitteilung des Bundesrats].

Die relevanten Änderungen des Strassenverkehrsgesetzes finden Sie hier: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen