1959 Fahrradkennzeichen Verordnung

1959 Fahrradkennzeichen Verordnung

Die Kennzeichen sind 8 cm hoch und 5 cm breit. Sie sind aus Metall hergestellt und weisen einen rot reflektierenden Belag auf. Oben sind die dem Kanton für seine Kontrollschilder zugeteilten Buch­staben, darunter die zwei letzten Ziffern der Jahreszahl erhaben eingepresst. Die Höhe der Buchstaben und Zahlen beträgt 2 cm, die Strichstärke 0,3 cm. Am unteren Rand ist auf einem 0,8 cm hohen Streifen ohne Belag eine kleine, farblose Versicherungsnummer eingeprägt.

Wie wir sehen werden, finden die Kantone Mittel und Wege sich innerhalb und ausserhalb der engen Grenzen des durch die Verordnung über Haftpflicht und Versicherungen im Strassenverkehr von 1959 definierten Schweizer-Norm-Designs, sei es auch nur in kleinsten Elementen, zu unterscheiden. Weshalb diese Unterscheidung für die viele Kantone derart wichtig war, konnten wir leider noch nicht in Erfahrung bringen. Vermutlich hängt dieses Phänomen weniger mit der offiziellen Meinung der Kantone oder deren zuständigen Behörden an sich, als vielmehr mit den Haltungen und Vorstellungen der bei diesen Behörden zuständigen Personen zusammen.

Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen

 

 

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