SG 1937

Kanton: St. Gallen
Jahr: 1937

Material: Aluminium
Abmessungen: 9 x 5 cm / 3.54 x 1.97 in

Aufgrund einer Umfrage des Kantons Zürich vom 23. November 1936 zum Thema Nummerierung erfahren wir, wie es kam, dass der Kanton St. Gallen zwei Jahre mit der Nummerierung aussetzt, nachdem er diese 1934 auf der Rückseite eingeführt hatte.

Im Jahr 1934 war St. Gallen einer jener acht Kantone, welche ihre Fahrradkennzeichen auf der Rück­seite nummeriert haben. Nur der Kanton Genève nummeriert in diesem Jahr bereits auf der Front. Alle anderen verzichten auf eine Nummer [DOKUMENT]. Gegen diese Nichtbeachtung von Artikel 32 des Bundesgesetzes zum Strassenverkehr (Inkraftsetzung 1.1.1933) erheben die Verbände aus St. Gallen Beschwerde. Diese erreicht das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD, welches den Kanton St. Gallen umgehend aufgefordert, diese Nummerierung zu unterlassen. Daraufhin wird die Nummerierung der Kennzeichen während der Jahre 1935 und 1936 vollständig eingestellt.

Danach steigt die Zahl der «herrenlosen» d.h. der aufgefundenen und nicht mehr den Besitzern zuweisbaren Velos an. Diese Entwicklung muss offenbar derart unerfreulich sein, dass sich die Radfahrer-Verbände mit dem Kanton nun, trotz dem seinerzeitigen Protest, darauf verständigen, die Nummerierung auf der Rückseite ab dem Jahr 1937 wieder hinzuführen. Dies ohne, dass sich das Gesetz oder die Haltung des EJPD zur Nummerierung in irgendeiner Weise geändert hätte. Leider fehlt uns die zweite Seite des Briefes [DOKUMENT].

Wie die anderen Kantone dieses Problem gelöst haben erfahren Sie hier: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen

not for sale