1905 AG Aargau verurteilt Radfahrer Burger wegen Armee-Schild

1905 AG Aargau verurteilt Radfahrer wegen Armee-Kontrollschild

 

Kurz nach der Verurteilung von Wachtmeister Saladin am 12. Oktober 1905 im Kanton Baselland, kommt es auch im Kanton Aargau zu einem ähnlichen Fall. Nun trifft es Radfahrer Soldat Gotthard Burger, geboren am 13. Mai 1881, aus Fislisbach. Mit Brief vom 20. November 1905 stellt er seine Causa dem Eidgenössischen Militärdepartement EMD dar.

Darin erfahren wir, dass Burger in der Division IV eingeteilt ist und 1905 die Radfahrerschule in Yverdon absolviert hat. Er ist über 24 Jahre alt, was bedeutet, dass er bereits eine reguläre Rekrutenschule bei einer bestehenden Truppengattung (nicht Radfahrer) hinter sich hat. Die Radfahrerschule war damals unter Velofahrern eine beliebte Zusatzausbildung, da sie auf diesem Weg ihr damals noch etwas elitäres Hobby auch im Militärdienst ausüben konnten. Zu Beginn der Radfahrerschule hat Gotthard Burger ein Fahrrad der Marke Cosmos gefasst. Und im August hat er vom Sektionschef das Armee-Fahrradkennzeichen mit der Nummer «71» erhalten.

Im Jahr 1892 wurden die gesetzlichen Grundlagen zur Errichtung von Radfahrerabteilungen geschaffen und im selben Jahr fand in Bern die erste Radfahrerschule statt. Am 5. Juli 1904 hat der Bundesrat die Verordnung, die «Verordnung betreffend die Fahrräder der Fahrradabteilungen» genehmigt, welche seit dem 1. Januar 1905 in Kraft ist [LINK]. Artikel 3 regelt das neue Armee-Schild:

«Normalfahrräder eingeteilter Militärradfahrer tragen eidgenössischen Schild und fortlaufende Kontrollnummer; sie sind ferner mit der Firma des Lieferanten und der Jahreszahl der Fabrikation bezeichnet. Die Kontrollnummer wird in das Dienstbüchlein eingetragen; dasselbe ist mit dem Gesuch um Abgabe oder Ersatz eines Fahrrades einzusenden».

Was uns Radfahrer Burger hier aus erster Hand berichtet, beschreibt zuerst einmal nicht weniger als einen Paradigmenwechsel in der Schweizer Armee:

  1. Seit der Einführung der Radfahrertruppen 1892 mussten die Radfahrer ihr eigenes Velo zum Militärdienst mitbringen. Ähnlich wie die Kavalleriepferde gehörten diese Velos dann zu Hälfte dem Bund, was sie unteranderem auch vor einer Pfändung schützte. 1905 wurde nun das Ordonnanzrad 05 (umgangssprachlich Militärvelo) eingeführt. Gotthard Burger war einer der allerersten Armee-Radfahrer, welche ein solches Ordonnanzrad erhalten bzw. gefasst haben.
  2. Gleichzeitig mit dem Ordonnanzrad 05 wurden in der Armee auch die Fahrradkennzeichen eingeführt. Radfahrer Burger hat das Schild mit der Nummer «72» erhalten. Das bedeutet auch, dass er der Besitzer des 72. von über 68’000 Ordonnanzrädern ist, welche die Schweizerarmee je ausgegeben hat. Diese Nummer wurde einerseits im Dienstbüchlein der Radfahrer eingetragen, andererseits wurde sie auch in den Rahmen des Fahrrads eingeschlagen. D.h. zu dieser frühen Zeit war die Rahmennummer des Velos noch identisch mit jener des Fahrradkennzeichens und damit fest verbuden.

Doch nun zum eigentlichen Rechtsfall. Dazu berichtet Burger, dass er sein Armee-Schild wie vorgeschrieben an seinem Velo angebracht hat und mit diesem in Baden unterwegs war. Dort wurde er von der Polizei, wegen «Ungültigkeit der Nummer» angehalten. Daraufhin hat er am 17. November 1905 vom Gemeinderat Baden einen «Strafbefehl» erhalten, mit welchem er zu einer Busse von CHF 3.95 verknurrt wurde. Abschliessend stellt er dem EMD folgende zentrale Frage: «Ich frage Sie hiermit an, ob ich mit dieser Nummer die Berechtigung habe im Kanton Aargau, d.h. in meinem Heimatkanton, zu fahren und wie ich mich dieses Strafbefehls gegenüber zu verhalten habe».

Am 23. November 1905 nimmt der Chef der Generalstabsabteilung des EMD zu dieser Anfrage gegenüber dem EMD kurz und bündig wie folgt Stellung: «Wir beehren uns Sie auf unsere Eingabe No 1429 vom 28. Oktober 1905 zu verweisen, der wir nichts mehr beizufügen haben». Dieses Schreiben bezieht sich also direkt auf den Fall von Radfahrer Wachtmeister Saladin aus dem Kanton Baselland vom 12. Oktober 1905 (siehe oben).

Im Fall von Radfahrer Gotthard Burger ist im Bundesarchiv auch die interessante, von der Stellungnahme der Generalstabsabteilung abgeleitete, Antwort des EMD erhalten, welches ihm am 2. Dezember 1905 ebenfalls in knapper Form wissen lässt: «In Beantwortung Ihrer Anfrage vom 20. November anhin, bringen wir Ihnen zur Kenntnis, dass zur Zeit keine gesetzliche Bestimmung existiert, auf Grund deren den Kantonen verboten werden könnte, von den Militärradfahrern Gebühren oder Anschaffung von kantonalen Kontrollschildern zu verlangen. Wir fügen aber bei, dass in die neue Militärorganisation schützende Bestimmungen aufgenommen werden sollen». [LINK]

Diese Antwort dürfte Radfahrer Burger einigermassen ratlos zurückgelassen haben. Denn was man ihm und seinen Kameraden in der Radfahrerschule bezüglich des Geltungsbereichs der Armee-Kennzeichen mündlich mitgegeben hat, war etwas völlig anderes.

Zu dieser Situation gilt es noch zwei wichtige Anmerkungen:

  1. Es ist es nicht so, dass die Militär-Radfahrer generell in allen Kantonen gezwungen werden, zusätzlich zum Armee-Kennzeichens ein kantonales Kontrollschild zu erwerben und nötigenfalls vor Gericht gezogen werden, um diese Auffassung durchzusetzen. Bekannt dafür, das Gesetz bzw. hier das Konkordat vom 13. Juni 1904 streng nach dessen Buchstaben auszulegen sind u.a. Aargau, Baselland, Solothurn sowie einige Kantone aus der Westschweiz. Wie jedoch aus einem Schreiben des Chefs der Generalstabsabteilung des EMD vom 23. April 1906 [LINK] hervorgeht gibt es auch Kanton, welche dazu ein liberaleres Verständnis haben. Namentlich sind die Kantone Zürich, St. Gallen und Luzern aufgeführt, in welchen das Armee-Kennzeichen ohne eine zusätzliche kantonale Velonummer vollwertig akzeptiert wird.
  2. Die in Aussicht gestellten «schützenden Bestimmungen» der neuen Militärorganisation werden dann am 12. April 1907 Tatsache. Artikel 165 bestimmt, dass die Diensträder der Radfahrer und, solange sie für militärische Zwecke verwendet werden, die Automobile nicht mit kantonalen Steuern oder Gebühren belegt werden dürfen. Allerdings wird es Kantone geben, welche sich auch von dieser neuen Militärorganisation nicht beeindrucken lassen.

Fortsetzung folgt garantiert.

Alles weitere erfahren Sie in unserem Podcast zum Anhören: www.velonummern.ch/podcasts

Oder in unserer Publikation: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen