1905 GR Regierungsrat lehnt Einführung Kontrollnummern ab
1905 GR Regierungsrat lehnt Einführung von Kontrollnummern ab
Am 6. Oktober 1905 lehnt der Regierungsrat des Kantons Graubünden das Gesuch des Veloklubs Chur vom Juli 1905 für einen Beitritt zum Konkordat ab:
«Der Kleine Rat zieht in Betracht: Die bestehende bündnerische Verordnung für Radfahrer, die den Veloverkehr in unserem Kanton regelt, hat sich, obwohl für sich alleinstehend, im Grossen und Ganzen bewährt, indem laut Bericht des kantonalen Bauamtes keine schlechten Erfahrungen mit derselben gemacht wurden.
Dieselben weichen von den Vorschriften der Konkordatskantone im Wesentlichen auch nur darin ab, dass nach letzteren jeder Radfahrer für sein Rad eine Kontrollnummer erhält und er selbst eine Fahrkarte bei sich führen muss. Hierfür hat der Radfahrer eine gewisse jährliche Taxe zu entrichten, die zum Beispiel im Kanton St. Gallen Fr. 3.00 für die Ausweiskarte und Fr. 1.20 für den Kontrollschild, also zusammen Fr. 4.20 beträgt. Die jährliche Erneuerung der Ausweiskarte kostet die Hälfte = Fr 1.50. Würde nun der gleiche Modus hierorts eingeführt, so würden die Unannehmlichkeiten beim Grenzverkehr mit St. Gallen allerdings wegfallen.
Diesem Vorteil aber ständen grössere anderweitige Nachteile gegenüber. Bei der grossen territorialen Ausdehnung des Kantons Graubünden geht wohl der kleinste Teil des Velo-Verkehrs nach dem Kanton St. Gallen. Der ganze übrige Veloverkehr aber, der nicht nach dem Kanton St. Gallen geht, der Verkehr im Innern des Kantons und so auch die Arbeiter, die per Velo von und zur Arbeit fahren, würden von dieser Einrichtung nur in nachteiliger Weise betroffen durch die von denselben bedingten jährlichen Zahlungen und Umständlichkeiten der Kontrolle. Es kann daher einer weitaus grossen Mehrheit nicht wohl zugemutet werden, dass sie einer kleinen Minderheit zu lieb diese Lasten auf sich nehmen und damit ohne Not zur Schaffung eines Zustandes Hand biete, der für die Gesamtheit der Velofahrer keine Besserung, sondern eine Verschlimmerung des bisherigen Zustandes bedeuten dürfte. Denn auch für diejenigen, die in den Kanton St. Gallen und die Konkordatskantone hinausradeln, bleibt es sich, abgesehen von der Umständlichkeit der Lösung von Festkarte* und Kontrollnummer, finanziell gleich, ob der betreffende Radler die Taxe hier oder z. B. in Ragaz entrichtet.
Der Kleine Rat beschliesst daher, das Gesuch des Veloclub Chur abzuweisen.»
* Offenbar war der Schriftführer, am Ende des Protokolls angekommen, in Partystimmung. Mit seiner «Festkarte» ist wohl eher die Ausweiskarte gemäss Konkordat gemeint. Auch die weiter oben erwähnte «Fahrkarte» hat er bereits zweckentfremdet.
Der Regierungsrat lehnt das Gesuch also ab, da er, im Sinne des Verursacherprinzips, der Meinung ist, dass nur jene Bewohner*innen die mit einem Kontrollschild verbundenen Gebühren bezahlen sollen, welche den Kanton Graubünden per Velo verlassen wollen. Dass er damit, gegenüber der Einführung eigener Kontrollschilder, die Ausgaben der Bündner Bevölkerung insgesamt minimiert, würde wohl die Zustimmung deren Mehrheit erhalten. Dass sich der Kanton damit selbst auch die ganze dazu erforderliche Administration spart und diese elegant den angrenzenden Kantonen überlässt, erwähnt der Regierungsrat in seiner Erwägung allerdings nicht.
Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen









