1906 TG Kantone bestätigen Gegenrechtsverhältnis mit Thurgau
1906 TG: Kantone bestätigen Gegenrechtsverhältnis mit Thurgau
Den Anschluss zum ersten Konkordat von 1904 hat der Kanton Thurgau nach allgemeiner Konfusion deutlich verpasst. Nur dank der Vermittlung des Eidgenössischen Departements des Innern EDI kann nachträglich das Gegenrechtsverhältnis mit den übrigen Kantonen noch hergestellt werden.
Am 26. Februar 1906 informiert das EDI die Kantone, dass die Regierungen sämtlicher Konkordats-Kantone das Gegenrechtsverhältnis zum Beschluss erhoben haben. Die damit erzielte Lösung fasst das EDI wie folgt zusammen:
«In Zukunft werden somit alle Automobil-, Motorvelo- und Velofahrer, welche eine thurgauische Fahrbewilligung besitzen und vorweisen und an ihrer Maschine die thurgauische Nummer tagen, auf dem Gebiete sämtlicher Konkordatskantone den Fahrern, welche die konkordatsmässigen Ausweise besitzen, gleichgehalten werden, und ebenso werden alle Automobil-, Motorvelo- und Velofahrer, die mit konkordatsmässigen Ausweisen versehen sind, auf dem Gebiete des Kantons Thurgau den thurgauischen Fahrern gleichgestellt sein.»
Mit einem Kreisschreiben vom 11. April 1906 informiert das EDI die Kantone nochmals wie folgt darüber:
«Es kam denn auch, anfänglich zwischen 19 Kantonen, ein Konkordat zustande, dem der Bundesrat unterm 13. Juni 1903 seine Genehmigung erteilte. Bis Ende des Jahres 1904 traten weitere drei Kantone demselben bei, und im fernern erlangte — wie Ihnen bekannt — der Kanton Thurgau durch Abschluss von Gegenrechtsverträgen mit sämtlichen Konkordatskantonen die faktische Stellung eines solchen, so dass zurzeit die Bestimmungen dieses Konkordates in allen Kantonen der Schweiz, mit Ausnahme Graubündens und Uris, zur Anwendung kommen [DOKUMENT].»
Wie der lange Weg des Thurgaus zum Konkordat weitergeht, können Sie in unserer Publikation nachlesen: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen









