FL 1932 L.R.B.

Am 8. April 1932 informiert die Fürstliche Regierung, den Obmann des LRB, Gebhard Matt über ihre heutige Verhandlung mit der Kantonspolizei St. Gallen. In St. Gallen sei man mit dem Vorschlag einverstanden, dass neu der Radfahrerbund (nicht wie bisher die einzelnen Vereine) Fahrradschilder ab der Nummer 1 ausgibt, diese in einem zentralen Register führt und der Regierung monatlich das Verzeichnis der ausgegebenen Kontrollschilder vorlegt. Die Regierung bittet den LRB diesen Vorschlag zu prüfen.

An verschiedenen Stellen lässt der Schriftwechsel vermuten, dass sich Regierung und Radfahrerbund bezüglich des neuen Konzepts und dessen Kommunikation nicht auf Anhieb verstanden haben. Leider bricht an diesem Punkt auch die Dokumentation, welche wir vom Liechtensteinischen Landesarchiv erhalten haben, ab [DOKUMENT].

Trotz allem können wir mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass der Vorschlag vom 8. April 1932 in der Praxis umgesetzt wurde. Zum einen entspricht das mit St. Gallen besprochenen Vorgehen im Wesentlichen dem vom Obmann das LRB bereits am 17. März 1932 für eine Publikation eingebrachten Text: «Mit diesem Zeitpunkte bringe der liechtensteinische Radfahrerbund neue Täfelchen in Verkehr». Was in Zusammenhang mit einer Bekanntmachung mehr nach einer vom LRB bereits beschlossenen Sache, als nach einer blossen Idee tönt. Andererseits haben wir in unserer Sammlung ein Fahrradkennzeichen, welches mit der Abkürzung «L.R.B.» belegt, dass der LRB eigene Schilder ausgegeben hat. Ein Vergleich mit den Schweizer Kennzeichen bestätigt ebenfalls, dass diese Velonummer um das Jahr 1932 hergestellt wurde.

Die ganze diese Episode finden Sie in der Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen.

Fürstentum Liechtenstein
Jahr: 1932
L.R.B. = Liechtensteiner Radfahrer-Bund, geründet 1923 als Dachverband der verschiedenen Radfahrer Clubs des Fürstentums.

Sammlung: Christoph Zemp

Material: Aluminium
Abmessungen: 10.2 x 7.6 cm / 4.02 x 2.99 in

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