1869 Die erste Velo-Verordnung der Welt tritt in Bruxelles in Kraft
1869: Die erste Velo-Verordnung der Welt tritt in Bruxelles in Kraft
Praktisch zeitgleich und unabhängig voneinander wird in der belgischen Hauptstadt Bruxelles und in Fribourg, dem Hauptort des gleichnamigen Schweizer Kantons, erstmals das Fahrradfahren amtlich geregelt. Ein weltweiter Meilenstein der Verkehrsgeschichte.
An der Sitzung des Stadtrats von Bruxelles berichtet der Bürgermeister, Jules Anspach am 15. Februar 1869 von Problemen, welche der zunehmende Fahrradverkehr auf Trottoirs und in Fussgängerzonen verursacht. Er berichtet von einem Unfall bei dem ein Fussgängerin verletzt wurde. Da Gespräche mit den Fahrradherstellern und besonders auffälligen Velofahrern nicht den gewünschten Erfolg gezeigt hätten, schlägt der nun den Erlass einer «Fahrradverordnung» vor. Das Protokoll des Stadtrats hält dazu folgendes fest:
Der Bürgermeister legt im Namen der Stadtverwaltung und der Polizei folgenden Bericht vor:
Seit einiger Zeit nimmt die Nutzung von Fahrrädern in Brüssel zu: Parks, Plätze und Boulevards sind beliebte Treffpunkte für die Anhänger dieses neuen Verkehrsmittels. Solange Fahrräder auf Strassen und befestigten Wegen benutzt werden, ist dies kein Problem; auf Trottoirs und in Fussgängerzonen hingegen wird es sehr störend und sogar gefährlich für die Öffentlichkeit.
Bis zum Vorliegen weiterer Beweise, welche die Notwendigkeit zusätzlicher Massnahmen belegen, schlägt der Stadtrat in Abstimmung mit der Polizei vor, die Strassenverkehrsordnung um eine Bestimmung zu ergänzen, welche das Radfahren auf Gehwegen, im Park und auf öffentlichen Fussgängerwegen verbietet. Zu diesem Zweck beehrt es sich, die Annahme eines Verordnungsentwurfs mit folgendem Wortlaut vorzuschlagen:
…
„Es gab einen Unfall“, fuhr der Bürgermeister fort. „Eine ältere Dame wurde von einem Fahrrad angefahren. Wir haben die Hersteller dieser Fahrzeuge sowie die für dieses Verhalten besonders bekannten Radfahrer kontaktiert. Wir haben versucht, sie zum Umdenken zu bewegen. Wir haben sie gebeten, nicht mehr auf den Gehwegen zu fahren und die Parkwege und Promenaden nur mit grösster Vorsicht zu benutzen. Aber wir können nicht alle erreichen. Manche Radfahrer fahren regelmässig auf den Gehwegen, insbesondere rund um die Plätze im Leopold-Viertel. Das ist gefährlich, und solange die Behörden nicht darauf vorbereitet sind, können sie die Gefahren nicht verhindern.“
Beratung: …
Herr Bürgermeister: Der Stadtrat könnte über die Verordnung abstimmen und die Ausarbeitung einer Bestimmung zur Beleuchtung der Stadtverwaltung überlassen. – Zustimmung.
– Der Erlass wurde namentlich zur Abstimmung gestellt und von den anwesenden Mitgliedern einstimmig angenommen: Herren …
In den Stadtmitteilungen vom 15. März 1869 wird die Polizeiverordnung gemäss dem Beschluss des Stadtrats dann wie folgt publiziert:
STADT BRÜSSEL. / STADTMITTEILUNG. / JAHR 1869. / NUMMER 6. / MONTAG, 15. MÄRZ.
Polizeiverordnung über Fahrräder.
Der Stadtrat, unter Bezugnahme auf Artikel 78 des Stadtgesetzes, verordnet:
Artikel 1. Personen, die ein Velo benutzen, ist es untersagt, auf Trottoirs, im Park und generell auf den ausschliesslich Fussgängern vorbehaltenen Wegen öffentlicher Promenaden zu fahren.
Artikel 2. Die in Artikel 8 der Strassenverkehrsordnung festgelegte Regelung, wonach Kutscher und Wagenlenker den rechten Teil der gepflasterten und asphaltierten Strassen benutzen müssen, gilt auch für Radfahrer.
Fahrräder, die abends fahren, müssen mit einer beleuchteten Laterne mit klarem Glas ausgestattet sein, die mindestens einen Meter über dem Boden angebracht ist.
Artikel 3. Verstösse gegen diese Verordnung werden gemäss Artikel 120 der Verordnung vom 3. März 1860 geahndet.
Beschlossen in der Sitzung des Stadtrates am 15. Februar 1869.
Damit ist die weltweit erste Velo-Verordnung geboren.
Die Beleuchtung in Artikel 2 der Verordnung wurde erst in der Beratung des Stadtrats zum Thema. Dazu werden bestehende Vorschriften bezüglich Beleuchtung für Fahrräder aus Paris erwähnt. Diese Bemerkungen legen zwar nahe, dass es in Paris zu dieser Zeit bereits ein Velo-Reglement gegeben hat, doch sind wir bei unseren Nachforschungen dazu nicht fündig geworden. Die erste Regelung «Ordonnance concernant la Circulation des Vélocipèdes» wurde in Paris erst am 9. November 1874 von der «Préfecture de Police» (Léon Renault) erlassen [DOKUMENT]. Darin wird einleitend recht ausführlich erklärt, weshalb nun Vorschriften für das Fahrradfahren erforderlich werden. Deshalb können wir davon ausgehen, dass es in Paris vorher möglicherweise bereits Empfehlungen, jedoch noch keine offiziellen Vorschriften gab.
Denn die Äusserung des Bürgermeisters von Bruxelles:« Qu’on leur impose des lanternes, comme à Paris» kann auch heissen, dass man Laternen vorschreiben könnte, wie es sie in Paris gibt und nicht unbedingt wie sie dort vorgeschrieben sind. Denn das erste Patent für eine speziell für Velozipede entwickelte Lampe wurde tatsächlich im April 1869 an die Pariser Firma Biémont et Compagnie erteilt. Sie stellte eine Verbesserung in der Konstruktion und vor allem in der Aufhängung von Laternen dar, insbesondere solcher für Velozipede. Die Beleuchtung erfolgte durch eine Kerze. Es wurden zwei Modelle angeboten [LINK].
Städtische Fahrradkennzeichen gab es unseres Wissens in Bruxelles nie. Erst 1893, mit der Einführung der «taksplaten / fietsplaatjes / plaques de bicyclette» (Steuer-Schilder) in der Provinz Brabant, war man auch in Bruxelles mit Velonummern unterwegs.
Quelle: Bxl_1869_Tome_I1_Part_1 / Datum der Sitzung 15 02 1869, Seite 88
Quelle: Bxl_1869_Tome_I1_Part_2 / Protokoll, ab Seite 101
Bereits am 28. Mai 1869 fordert die Präfektur die Polizeidirektion der Stadt Fribourg auf, Vorschriften für den Verkehr mit Velocipedes auszuarbeiten.
Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen









