1875 Antwort aus Zürich auf Anfrage Velociped-Club München

1875 Antwort aus Zürich auf Anfrage Velociped-Club München

 

Aus der Jubiläumsschrift geht auch hervor, dass die Gründungsmitglieder in verschiedenster Hinsicht äusserst aktiv, kreativ und initiativ sind. Also überrascht es nicht, dass diese Unzufriedenheit mit den Münchner Verkehrsvorschriften dazu führt, dass Georg Gerdeissen im Namen des «Münchener Velociped-Club» am 4. September 1875 verschiedene Städte im In- und Ausland anschreibt, um zu erfahren, welche polizeilichen Anordnungen zum Schutz des Verkehrs es dort gäbe. Obwohl man in München bei dieser Anfrage vermutlich noch nicht im Geringsten an die Einführung von Fahrradkennzeichen denkt, ist sie zweifellos der erste Schritt dazu.

Zürich antwortet am 9. September 1875:

«Auf Ihre Anfrage vom 4. d. erwidere ich Ihnen, dass die Velocipedes in Zürich namentlich in neuerer Zeit, nicht so zahlreich waren, dass sie zu polizeilichen Anordnungen zum Schutz des Verkehrs Anlass gegeben hätten; die Velocipedes fuhren bis jetzt ohne Beschränkung auf den gewöhnlichen Strassen. Mit Hochschätzung, Kanzlei des Stadtrates: Der Stadtschreiber». Eine entsprechende Polizeiverordnung trat in Zürich, auf Vorschlag der dortigen Velo-Klubs, erst am 20. Juni 1893 in Kraft.

Zu diesem Thema haben wir auch einen Podcast zum Anhören: www.velonummern.ch/podcasts/1869-1876-muenchen-die-ersten-fahrradkennzeichen-der-welt/

Wie es in München zur Einführung der weltweit ersten Fahrradkennzeichen der Welt kommt, erfahren Sie in der Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen