1892 GE Debatte zum ersten Vorschlag einer Velo-Luxus-Steuer K

1892 GE Debatte zum ersten Vorschlag einer Velo-Luxus-Steuer

 

Der Grund, weshalb wir das Thema «Luxus-Steuer auf Velos» thematisieren, besteht darin, dass diese Steuer sowohl Auswirkungen auf die Rolle der Velonummer, wie auch auf das Erscheinungsbild der Fahrradkennzeichen hat. Ausserdem wirkt sie sich auch auf die Ausgestaltung der Gesetze und die Organisation der Ausgabe der Velonummern aus.

In der Schweiz wird das Thema «Luxus-Steuer auf Velos» durch die bereits seit längerem geführten Debatten zur Einführung einer Besteuerung der Fahrräder in Frankreich angestossen. Diese wird dort schliesslich am 28. April 1893 beschlossen und per 1. Juni 1893 landesweit eingeführt. Als erstes wird diese Idee in der Schweiz offenbar bereits um 1888 im Kanton Genève aufgenommen.

Mann der ersten Stunde ist der Genfer Grossrat Moïse Vautier, Unternehmer, Politiker und schillernde Persönlichkeit des öffentlichen Lebens. Er war nicht nur im Genfer Grossen Rat, welchen er mehrere Jahre als Präsident leitete, sondern er war auch Ständerat und Nationalrat. Allerdings war er nicht nur schillernd, sondern zumindest im Bundeshaus auch umstritten. 1872 bekämpfte er als Föderalist die Revision der Bundesverfassung. Aufgrund seiner antirevisionistischen Haltung wurde er 1872 bei der Wahl zum Präsidenten im Nationalrat, dem höchsten Schweizer Amt, übergangen.

In der Bevölkerung soll Vautier wegen seiner Gutmütigkeit, seines Sinns für Verwaltung und seiner politischen Tüchtigkeit beliebt gewesen sein. Er unterhielt ein freundschaftliches Verhältnis zu Viktor Emanuel II., König von Sardinien, und zu Umberto I. König von Italien, die er 1863 beim internationalen Schützenfest in Turin kennengelernt hatte. Vautiers Büste kann noch heute in Carouge, zentral auf dem Place du Marché bewundert werden.

Am 9. Dezember 1891 wird im Genfer Grossen Rat mit der Beratung eines neuen Steuergesetztes begonnen. Im Rahmen dieser Debatte bringt Moïse Vautier seinen Vorschlag «d’un projet de loi créant un impôt sur les bicycles, tricycles, etc.» ein, welcher am 20. Januar 1892 im Kantonsparlament behandelt wird. Nach seinem Vorschlag soll im neuen Artikel 345 bis wie folgt lauten: «Für alle Fahrräder, Dreiräder, Gesellschaftswagen, Tandems usw. wird eine jährliche Abgabe von 10 Franken erhoben.» Mit diesem für die damalige Zeit gewaltigen Betrag macht er klar, dass er zu jenen Personen gehört, welche der Ansicht sind, dass ein Velo ein reiner Luxusgegenstand und kein eigentliches Verkehrsmittel ist. Sein Bestreben sei es, neue Ressourcen aufzuzeigen, mit welchen der Staat seinen Haushalt ins Lot bringen könne. Er weist selbst auch darauf hin, dass in den letzten vier Jahren ähnliche Vorschläge von ihm «mehr oder weniger energisch» abgelehnt wurden.

Die Diskussion ist kontrovers und schliesslich werden auch die Informationen des Statistischen Amts in Frage gestellt. Die Grossräte warten nun mit eigenen Zahlen auf, welche sich je nach Argumentations-Bedarf zwischen 260 und 800 Velos im Kanton bewegen. Schliesslich wird eine Parlamentskommission eingesetzt, welche die Sache vertieft prüfen soll [DOKUMENT].

Wie es mit der «Luxus-Steuer auf Velos» der Schweiz weiter geht, erfahren Sie hier: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen