1903 SZ Imposante Beitritts-Erklärung zum Konkordat
1903 SZ: Imposante Beitritts-Erklärung zum Konkordat
Am 19. Dezember 1902 hatte die «Interkantonale Konferenz behufs einer einheitlichen Verordnung betreffend Motorwagen- und Fahrrad-Verkehr in der Schweiz auf dem Gebiet der Konkordatskantone» den definitiven Text zu diesem Konkordat verabschiedet. Mit Kreisschreiben vom 15. Januar 1903 hat der Bundesrat die Kantone dann aufgefordert, sich zu entscheiden, ob sie besagtem Konkordat beitreten wollen. Dazu nimmt der Regierungsrat des Kanton Schwyz am 23. bzw. 25 April 1903 Stellung. Die Bestätigung an sich, dass der Kantonsrat in der Sitzung vom 22. April 1903 unter Vorbehalt des in §31 der Kantonsverfassung enthaltenen fakultativen Referendums den Beitritt zum Konkordat erklärt hat, ist kaum erwähnenswert. Zu diesem Zeitpunkt gab es im Kanton Schwyz noch keine kantonalen Velonummern.
Hingegen sticht das für diese Mitteilung verwendete Briefpapier aus allen Antworten der 25 Kantone unübersehbar heraus. Der Briefkopf nimmt beinahe die Hälfte der ersten Seite ein. Einerseits zeigt er mit grossen kaligraphischen Buchstaben den Schriftzug «Landammann u. Regierungsrat des Kantons Schwyz». Andererseits sind ein Löwe mit Schwert, welcher das grosse Kantonswappen hält, sowie eine heroische Darstellung eines Schwyzer Soldaten in mittelalterlicher Rüstung, samt Fahne mit einer Maria und Kind Abbildung zu sehen. Aus dem mehrfarbigen Druck sticht das leuchtende Rot dominant hervor. Eine wirklich imposante, stolze und sehenswerte Selbstdarstellung eines Urkantons [DOKUMENT].
Der Kantonsrat des Kantons Schwyz verordnet am 28. Oktober 1904 die Vollziehungs-Verordnung betreffend Motorwagen- und Fahrradverkehr zum Konkordat, welches vom Bundesrat am 13. Juni 1904 genehmigt wurde. In Schwyz tritt die Verordnung per 1. Januar 1905 in Kraft. Auf dieses Datum werden dort auch die ersten Fahrradkennzeichen ausgegeben.
Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen









